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Bundestag verabschiedet fünftes Weingesetz

Der Bundestag hat das fünfte Weingesetz beschlossen, mit dem die EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein in nationales Recht umgesetzt werden soll. Wenn der Bundesrat am 10. Juli dem Gesetz zustimmt, wird am 1. August die Qualitätskategorie "Tafelwein" wegfallen. Einfache Weine dürfen nach Angaben des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) dann ohne Herkunftsangabe verkauft werden, sollen aber Bezeichnungen zur Rebsorte und zum Jahrgang auf dem Etikett führen. Weitere Änderungen des bisherigen Kennzeichnungssystems mit den bekannten Ursprungsbezeichnungen und Qualitätsstufen - etwa Kabinett, Spätlese oder Auslese - werde es trotz der EU-Weinmarktreform bis 2011 nicht geben.
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Bis dahin soll dem Verband zufolge eine Konzeption erarbeitet werden, die Elemente des deutschen Kennzeichnungssystems mit der EU-Systematik verbindet. Auf EU-Ebene werden bereits zum 1. August die Herkunftsbegriffe geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geographische Angabe (g.g.A.) als wesentliche Elemente der Weinkennzeichnung etabliert. Das deutsche System basiert dagegen in erster Linie auf dem Zuckergehalt des Traubenmostes. Zunehmende Marktverzerrungen Zum Beschluss der Novelle des Weingesetzes im Ernährungsausschuss äußerten sich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, und die zuständige Berichterstatterin Julia Klöckner. Ihrer...
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