Schutzgebiets- und Ausgleichverordnung Genehmigung von EU-Kommission erteilt
Die EU-Kommission hat die Schutzgebiets- und Ausgleichverordnung (SchALVO) bis Ende 2029 genehmigt. Dementsprechend ist auch weiterhin eine rechtskonforme Auszahlung der Ausgleichsbeträge nach der SchALVO möglich.




























