Neue Regelungen zum EU-Weinrecht abgesegnet
In der EU treten ab 1. August neue Regeln zu Herstellung und Kennzeichnung von Wein in Kraft. In den zuständigen Brüsseler Verwaltungs- und Regelungsausschüssen wurden entsprechende Vorschläge der Europäischen Kommission von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten gestützt. Die größte Änderung bezüglich der Kennzeichnung bezieht sich auf den Wegfall der Kategorie "Tafelwein". Künftig gibt es nach EU-Recht nur noch Wein mit oder ohne Ursprungsbezeichnung. Produkte ohne geschützte Herkunftsangabe dürfen jedoch anders als bisher den Jahrgang und die Rebsorte tragen. Die ebenfalls in diesen Tagen beschlossene Änderung des deutschen Weingesetzes verhindert für eine Übergangsperiode die vollständige Umsetzung dieser Vorgaben in der Bundesrepublik. Dadurch bleibt das bisherige deutsche Quali-tätsweinsystem bis 2011 erhalten, um den Winzern Zeit für die Anpassung zu geben.
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Ferner sind in der EU ab August grundsätzlich alle önologischen Praktiken zugelassen, die von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) anerkannt werden. Darunter befinden sich unter anderem die erweiterte Verwendung von rektifizierten Traubenmostkonzentrat (RTK) zur Zuckeranreicherung und die Möglichkeit des nachträglichen Alkoholentzugs um bis zu 2 % Vol., um die Weine leichter zu machen. Wie der Deutsche Weinbauverband (DWV) auf Anfrage klarstellte, ist der Verschnitt von Rot- und Weißweinen ohne geographische Angabe künftig durchaus erlaubt. Dagegen waren insbesondere südfranzösische Erzeuger in den vergangenen Monaten Sturm gelaufen. Ihren Bedenken wird lediglich dadurch Rechnung getragen, dass solche Verschnitte nicht...