Zweite Stufe der EU-Weimarktreform: Neue Weinbezeichnungen gelten seit 1. August
Am 1. August ist in der EU die zweite und letzte Stufe der Weinmarktreform in Kraft getreten. Damit gelten auf EU-Ebene ab sofort geänderte Vorschriften zu geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) sowie zur Etikettierung und Aufmachung von Weinen. Die Kategorie "Tafelwein" wurde abgeschafft.
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Künftig gibt es nur noch Wein mit oder ohne geographische Angabe. Für die neue Basisqualität der unteren Preisschiene darf im Gegensatz zum ehemaligen Tafelwein auch die Rebsorte und der Jahrgang vermerkt werden. Durch die Vorgaben aus Brüssel muss auch das deutsche Qualitätsweinsystem, das sich am Zuckergehalt orientiert, an die in Frankreich, Italien und Spanien gängigen Bezeichnungen g.U. und g.g.A. angepasst werden. Ein Ende Juni in Berlin beschlossenes Gesetz sorgt jedoch dafür, dass sich die deutschen Winzer mit der vollständigen Umsetzung bis 2011 Zeit lassen können. Ferner sind in der EU ab August grundsätzlich alle önologischen Praktiken zugelassen, die von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) anerkannt...