BioWeine: EU-Kommission zieht Verordnungsvorschlag zurück
Nach mehrjährigem Vorlauf ist heute der Kommissionsvorschlag
für eine Verordnung zur Regelung spezifischer
oenologischer Verfahren für die Herstellung von BioWein nicht
verabschiedet, sondern zurückgezogen worden.
- Veröffentlicht am
Aufgrund erheblichen Widerstandes gegen den Vorschlag und fehlender
Mehrheiten im zuständigen beratenden EU-Ausschuss für den
Ökologischen Landbau hat die Kommission entschieden, den
Verordnungsvorschlag dort doch nicht zur Abstimmung zu
stellen und damit verhindert, dass dieser abgelehnt worden
wäre.
Gegen den Vorschlag hatten Deutschland und mehrere Staaten Mittel- und Osteuropas eine gemeinsame Position. DWV und ECOVIN begrüßen den jetzigen Schritt der Kommission, der ermöglicht, doch noch einen konsensfähigen Verordnungsvorschlag zu entwickeln.
Aufgrund fehlender spezifischer kellerwirtschaftlicher Regeln für die Herstellung von BioWein ist für deren Kennzeichnung bisher nur der Hinweis auf das Anbauverfahren mit der umständlichen Formulierung „Hergestellt aus ökologisch erzeugten Trauben“ erlaubt. Zielsetzung aber ist es, mit definierten oenologischen Herstellungsregeln auch vermarktungsgriffigere Kennzeichnungen wie „BioWein“ oder „ÖkoWein“ zu ermöglichen.
Der Deutsche Weinbauverband und der Bundesverband Ökologischer Weinbau ECOVIN haben ein großes Interesse daran, dass diese vermarktungsfreundlichere Kennzeichnungsregelung zügig erreicht wird. Gemeinsam haben sich dazu das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Deutsche Weinbauverband und der Bundesverband Ökologischer Weinbau mit einer abgestimmten deutschen Position in die Brüsseler Diskussion eingebracht. Allerdings hatte die EU-Kommission an ihrem Vorschlag bis heute festgehalten und sich gegenüber sach- und fachlich begründeten Änderungsanregungen in zentralen Fragen stur gezeigt und nicht bewegt. Mit dem jetzigen Schritt der EUKommission, ihren Verordnungsvorschlag doch zurückzunehmen, hat sie sich die Chance eröffnet, einen neuen Verordnungsvorschlag vorzulegen, der dann hoffentlich auch breite Anerkennung finden kann.
Gegen den Vorschlag hatten Deutschland und mehrere Staaten Mittel- und Osteuropas eine gemeinsame Position. DWV und ECOVIN begrüßen den jetzigen Schritt der Kommission, der ermöglicht, doch noch einen konsensfähigen Verordnungsvorschlag zu entwickeln.
Aufgrund fehlender spezifischer kellerwirtschaftlicher Regeln für die Herstellung von BioWein ist für deren Kennzeichnung bisher nur der Hinweis auf das Anbauverfahren mit der umständlichen Formulierung „Hergestellt aus ökologisch erzeugten Trauben“ erlaubt. Zielsetzung aber ist es, mit definierten oenologischen Herstellungsregeln auch vermarktungsgriffigere Kennzeichnungen wie „BioWein“ oder „ÖkoWein“ zu ermöglichen.
Der Deutsche Weinbauverband und der Bundesverband Ökologischer Weinbau ECOVIN haben ein großes Interesse daran, dass diese vermarktungsfreundlichere Kennzeichnungsregelung zügig erreicht wird. Gemeinsam haben sich dazu das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Deutsche Weinbauverband und der Bundesverband Ökologischer Weinbau mit einer abgestimmten deutschen Position in die Brüsseler Diskussion eingebracht. Allerdings hatte die EU-Kommission an ihrem Vorschlag bis heute festgehalten und sich gegenüber sach- und fachlich begründeten Änderungsanregungen in zentralen Fragen stur gezeigt und nicht bewegt. Mit dem jetzigen Schritt der EUKommission, ihren Verordnungsvorschlag doch zurückzunehmen, hat sie sich die Chance eröffnet, einen neuen Verordnungsvorschlag vorzulegen, der dann hoffentlich auch breite Anerkennung finden kann.
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