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Weingesetz angepasst

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Weingesetzes beschlossen. Damit sollen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen geschaffen und die Qualität der Weinerzeugung sicher gestellt werden, kommentierte der Deutsche Bauernverband (DBV).
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Das von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen als fraktionsübergreifende Initiative eingebrachte Gesetz sieht vor, dass die Traubenmost- und Weinerzeugung aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Traubenmost oder teilweise gegorenem Traubenmost auch im Einklang mit der Hektarertragsregelung erfolgt. Hiermit sollen für alle Erzeugergruppen gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden und auf diese Weise das Ziel sichergestellt werden, die Weinqualität zu steigern und die Stabilisierung des Weinmarktes herbei zu führen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 9. Juli abschließend über das Gesetz beraten. dbv
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