Neues EU-Bio-Logo für Wein verboten
Das neue EU-Öko/Bio-Siegel - ein stilisierts Blatt auf grünem Grund - darf nicht aufs Wein-Etikett. Darauf weist der Deutsche Weinbauverband hin.
- Veröffentlicht am
Zum 1. Juli 2010 sind neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio-Siegels in Kraft getreten. Dieses Logo besteht aus einem stilisierten Blatt auf grünem Grund. Das sogenannte „Euro-Blatt“ ist für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt werden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Um Unklarheiten auszuräumen, weist der Deutsche Weinbauverband darauf hin, dass dies jedoch bei Wein nicht der Fall ist, so dass die Verwendung dieses „Euro-Blattes“ in der Etikettierung von Wein nicht zulässig und damit verboten ist.
Dies liegt darin begründet, dass derzeit noch keine EU-Rechtsbestimmungen zur Regelung spezifischer önologischer Verfahren für die Herstellung von „Bio-Wein“ existieren. Bekanntlich hat die EU-Kommission kürzlich einen diesbezüglichen Verordnungsvorschlag wieder zurückgezogen, weil er nicht mehrheitsfähig war. dwv
Dies liegt darin begründet, dass derzeit noch keine EU-Rechtsbestimmungen zur Regelung spezifischer önologischer Verfahren für die Herstellung von „Bio-Wein“ existieren. Bekanntlich hat die EU-Kommission kürzlich einen diesbezüglichen Verordnungsvorschlag wieder zurückgezogen, weil er nicht mehrheitsfähig war. dwv
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.