Doch keine Rundfunkgebühren für Traktoren und Mähdrescher
Bei den Rundfunkgebühren gibt es nun doch Entwarnung für die Landwirtschaft.
- Veröffentlicht am
Wie aus dem inzwischen vorliegenden Entwurf eines 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages hervorgeht, der auf dem Beschluss der Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz am 21. Oktober in Magdeburg beruht, sollen für Traktoren und Mähdrescher entgegen der zunächst vorliegenden Informationen (siehe Rebe & Wein 11/2010, Seite 3) keine Gebühren fällig werden. Laut Gesetzentwurf soll sich die Veranlagung von Kraftfahrzeugen auf Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Omnibusse beschränken.
Damit sollen anders als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen Traktoren und selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden. Darüber hinaus soll generell jeweils ein Kraftfahrzeug für jede beitragspichtige Betriebsstätte beitragsfrei gestellt werden. Schließlich sollen Betriebsstätten mit bis zu acht Angestellten lediglich eine Gebühr von einem Drittel
des Regelsatzes von rund 18 Euro zahlen. Es bleibt allerdings dabei, dass es nach wie vor eine Gebührenpicht für Ferienwohnungen ab der zweiten Raumeinheit geben soll.
Grundsätzlich sollen ab dem 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühren nicht mehr geräteabhängig, sondern pauschal pro Haushalt erhoben werden. Der DBV hatte im Vorfeld der Entscheidung gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft vor zusätzlichen Belastungen gewarnt. Ausdrücklich hatte sich der Bauernverband gegen
eine zusätzliche Gebührenbelastung von nicht privat genutzten Kfz sowie von Traktoren, Mähdreschern und anderen landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, aber auch von Ferienwohnungen gewandt. Diesem Anliegen sind die Regierungschefs entgegen ersten Informationen doch weitgehend gefolgt. AgE
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.