„Direkte Hilfe ist notwendig“
Sehr gut besucht war die
Informationsveranstaltung
nach den Frostschäden
in Baden-Württemberg, die
der Weinbauverband Württemberg
zusammen mit dem
Ministerium für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
zum Thema „Weinbezeichnungsrecht
bei Zukauf
von Wein“ durchgeführt hat.
- Veröffentlicht am
Rund 80 Vertreter von Weinbaubetrieben
nahmen im Verbandsgebäude
in Weinsberg
die Gelegenheit wahr, von Herbert
Krebs, Leiter der Qualitätsweinprüfung
beim Staatlichen
Weininstitut Freiburg, einen
Überblick über die fachlichen
Grundlagen zu erhalten.
Württembergs Weinbauverbandspräsident
Hermann Hohl
betonte, dass der Schaden im
Anbaugebiet Württemberg ein
„bisher unbekanntes Maß“ angenommen
habe. 4000 Hektar
seien betroffen, mit Baden
deutlich über 4000 Hektar. Badens
Präsident Kilian Schneider
nahm an der Veranstaltung
ebenso teil wie Betriebe aus
dem Taubertal. Der gesamtwirtschaftliche
Schaden belaufe
sich auf 125 Millionen Euro,
der betriebswirtschaftliche auf
40 Millionen Euro. Da sei es mit
einer Hilfe durch zinsgünstige
Darlehen nicht mehr getan:
„Zum Überleben ist direkte Hilfe
notwendig.“
Dr. Konrad Rühl vom Ministerium
für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz versprach,
im Rahmen der vorgegebenen
Regeln und des Spielraums
„gemeinsame Wege“ zu
gehen.
Das Ministerium hatte mit
Krebs und seiner Württemberger
Kollegin Magdalena Dreisiebner,
Weinkontrolleuren und weiteren
Experten umfassende Sachkompetenz
aufgeboten, um alle Fragen
beantworten zu können. Der
Sachinformation schloss sich eine
ausführliche Diskussion mit
vielen Nachfragen an. Aus Wengerter-
Kreisen wurde dabei im
Blick auf die Kunden betont:
„Wir müssen auch in solchen
Situationen glaubwürdig bleiben“
und „dürfen nicht die Gesetze
verbiegen“. Gefordert wurde
angesichts der schwierigen
Situation auch ein solidarischer
und partnerschaftlicher Umgang
zwischen Betrieben der Anbaugebiete.
Die vollständige Information
des Ministeriums steht unter
unter www.weinbauverbandwuerttemberg.
de („Erläuterung
des Ministeriums“).
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