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„Direkte Hilfe ist notwendig“

Sehr gut besucht war die Informationsveranstaltung nach den Frostschäden in Baden-Württemberg, die der Weinbauverband Württemberg zusammen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Thema „Weinbezeichnungsrecht bei Zukauf von Wein“ durchgeführt hat.
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Auf der Informationsveranstaltung
des Weinbauverbandes
Württemberg zum Thema Frost
beantworteten Kilian Schneider,
Hermann Hohl, Dr. Konrad Rühl
und Herbert Krebs (vorne, von
links) alle Fragen
Auf der Informationsveranstaltung des Weinbauverbandes Württemberg zum Thema Frost beantworteten Kilian Schneider, Hermann Hohl, Dr. Konrad Rühl und Herbert Krebs (vorne, von links) alle Fragen Schwinghammer
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Rund 80 Vertreter von Weinbaubetrieben nahmen im Verbandsgebäude in Weinsberg die Gelegenheit wahr, von Herbert Krebs, Leiter der Qualitätsweinprüfung beim Staatlichen Weininstitut Freiburg, einen Überblick über die fachlichen Grundlagen zu erhalten. Württembergs Weinbauverbandspräsident Hermann Hohl betonte, dass der Schaden im Anbaugebiet Württemberg ein „bisher unbekanntes Maß“ angenommen habe. 4000 Hektar seien betroffen, mit Baden deutlich über 4000 Hektar. Badens Präsident Kilian Schneider nahm an der Veranstaltung ebenso teil wie Betriebe aus dem Taubertal. Der gesamtwirtschaftliche Schaden belaufe sich auf 125 Millionen Euro, der betriebswirtschaftliche auf 40 Millionen Euro. Da sei es mit einer Hilfe durch zinsgünstige Darlehen nicht mehr getan: „Zum Überleben ist direkte Hilfe notwendig.“ Dr. Konrad Rühl vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz versprach, im Rahmen der vorgegebenen Regeln und des Spielraums „gemeinsame Wege“ zu gehen. Das Ministerium hatte mit Krebs und seiner Württemberger Kollegin Magdalena Dreisiebner, Weinkontrolleuren und weiteren Experten umfassende Sachkompetenz aufgeboten, um alle Fragen beantworten zu können. Der Sachinformation schloss sich eine ausführliche Diskussion mit vielen Nachfragen an. Aus Wengerter- Kreisen wurde dabei im Blick auf die Kunden betont: „Wir müssen auch in solchen Situationen glaubwürdig bleiben“ und „dürfen nicht die Gesetze verbiegen“. Gefordert wurde angesichts der schwierigen Situation auch ein solidarischer und partnerschaftlicher Umgang zwischen Betrieben der Anbaugebiete. Die vollständige Information des Ministeriums steht unter unter www.weinbauverbandwuerttemberg. de („Erläuterung des Ministeriums“).
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