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Bayern: Hinweise zur Säuerung

auf Grund der besonderen Witterungsverhältnisse beabsichtigt das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mittels einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften die Säuerung von frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2011 zuzulassen. Das Gesetzgebungsverfahren wird jedoch noch eine Zeit in Anspruch nehmen.
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Hierzu hat die Regierung von Unterfranken - Weinprüfstelle - in Absprache mit dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Dienststelle Würzburg - ein Infoblatt zu den speziellen, insbesondere EU-rechtlichen Vorgaben erstellt, das wir Ihnen zu Ihrer Information und zur Weitergabe als Download bereitstellen. Letzteres gilt auch für den Vordruck "Meldung oenologischer Verfahren nach dem Weinrecht; Säuerung", mit dem den Weinbaubetrieben die erforderliche weinrechtliche Meldung erleichtert werden soll.
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