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Verfassungsmäßigkeit der Abgaben für Weinwerbung bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag, den 24. November 2011 bestätigt, dass die Erhebung einer Sondergabe für Absatzförderung für deutschen Wein verfassungskonform ist.
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"Wir freuen uns sehr, dass auch das oberste deutsche Fachgericht die Verfassungsmäßigkeit der Abgaben und damit die Finanzierungsgrundlage der nationalen und regionalen Weinwerbeeinrichtungen bestätigt hat", sagte Monika Reule, Vorstand des Deutschen Weinfonds (DWF), unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils. Dies sei auch eine wichtige Bestätigung für alle Abgabepflichtigen, die bisher ohne Widerspruch ihre Abgaben entrichtet haben.

"Die überwiegende Mehrheit der Winzerinnen und Winzer, Genossenschaften und Kellereien sehen die Notwendigkeit eines starken Gemeinschaftsmarketings für deutschen Wein im In- und Ausland und stehen zu uns und unserer Arbeit", so Reule weiter. Mit dem heutigen Urteil sei sie zuversichtlich, dass der Deutsche Weinfonds, das Deutsche Weininstitut und die über gesetzliche Abgaben finanzierten regionalen Weinwerbungen ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen können. Dies sei angesichts des hart umkämpften internationalen Weinmarktes für die gesamte deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar.

Die Pressemitteilung zu dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil finden Sie unter www.bverwg.de

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