Frosthilfe: Zuwendungsbescheide ab Mitte Dezember
Die Spätfröste in den Nächten vom 3. bis 5. Mai 2011 haben vor allem in den nordöstlichen Regionen Baden-Württembergs zu Schäden im Obst- und Weinbau geführt. Insgesamt ist nach Angaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbaucherschutz (MLR) im Land von einer unterstützungsrelevanten Fläche von rund 3200 Hektar im Weinbau und 740 Hektar im Obstbau auszugehen. Den Betrieben werden ab Mitte Dezember die Zuwendungsbescheide zugestellt, so das MLR.
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Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Frostbeihilfe für geschädigte Landwirte in Form eines Zuschusses aufgelegt. Dazu wurden im Nachtragshaushalt sieben Millionen Euro eingestellt. Darüber hinaus hat die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Förderprogramm "Liquiditätssicherung" auch für landwirtschaftliche Betriebe geöffnet, die von den wirtschaftlichen Folgen der Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres betroffen sind (BWagrar berichtete).
Nachdem im September und Oktober 2011 die Ernte eingebracht wurde und damit die Frostschäden konkret ermittelbar waren, hatten die Betriebe, die einen frostbedingten Ertragsausfall von über 30 Prozent nachweisen konnten, bis Ende Oktober Gelegenheit, bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden die Antragsunterlagen einzureichen. Insgesamt können etwa 570 Betriebe mit der Auszahlung von Frostbeihilfen rechnen - überwiegend sind dies Weinbaubetriebe, aber auch Obstbaubetriebe befinden sich darunter.
Mit den Weinbauverbänden, dem baden-württembergischen Genossenschaftsverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau wurden Ende November laut Mitteilung des MLR vom 5. Dezember die letzten technischen Details der Frostbeihilfe besprochen. Den Betrieben werden nun ab Mitte Dezember die Zuwendungsbescheide zugestellt, so das MLR.
"Die zuletzt doch überraschend hohe Zahl von Anträgen auf Frostbeihilfen zeigt, dass unsere Entscheidung richtig war, in großem Umfang Mittel für die Geschädigten bereitzustellen", sagte Minister Bonde. In keinem anderen Bundesland außer in Baden-Württemberg sei bislang ein spezifisches Antragsverfahren zur Bewältigung der Frostschäden im Obst- und Weinbau eröffnet worden, so der Minister weiter. mlr/enz
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