Rebschutzdienst Heilbronn - Weinbauberatung
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Obwohl die Frostruten auf Grund des fortgeschrittenen Triebwachstums entfernt werden sollten, wird empfohlen, diesen hoffentlich letzten Kaltlufteinbruch in diesem Frühjahr noch abzuwarten. Begrünungen sollten kurz gehalten werden. Schutzwirkungen von z.B. Kali-Nitrat-Spritzungen, Glysantin und sonstigen Wundermitteln gegen den Frost, wie es zur Zeit teilweise diskutiert wird, sind nicht nachgewiesen. Falls dennoch Eigenversuche erfolgen, sollten immer einige unbehandelte Rebzeilen belassen werden, um die Wirksamkeit abschätzen zu können. In Frostlagen könnte versucht
werden, bei Lufttemperaturen ab minus 1°C durch Luftverwirbelung in den frühen Morgenstunden wärmere Höhenluft mit der bodennahen Kaltluft zu durchmischen. Als möglicherweise praktikable Geräte kämen luftvolumenstarke Sprühgeräte oder auch sog. Myers-Sprayer, natürlich ohne Wasser, in Betracht. Es müsste genügen, alle 3.–4. Rebzeile langsam zu durchfahren bei max. Luftausströmmenge. Die Dauer des Luftaustauscheffekts ist nicht bekannt. Vermutlich müsste die Maßnahme in kürzeren Abständen wiederholt werden. Da hierzu keinerlei Erfahrungen bestehen, sollten ggf. immer auch unbehandelte Teilflächen belassen werden.
Mittlerweile wird deutlich, dass in letztjährig stark verhagelten Anlagen Winterfrostschäden, besonders bei der Sorte Trollinger auftreten. In tieferen Lagen sind auch Augenschäden durch den Februarfrost sichtbar. Auch an frostempfindlichen 2-jährigen Junganlagen treten teilweise massiv Komplettschädigungen von Reben auf. Hier sind bisher vornehmlich Sorten wie Trollinger, Muskattrollinger, Syrah, Cabernet Sauvignon und Sauvignon Blanc aufgefallen. Kein oder auch nur schwaches Triebwachstum lässt befürchten, dass diese jungen Rebstöcke nachhaltig geschädigt sind. Test- Querschnitte an den einjährigen Stämmchen in Bodennähe zeigen, ob das Holz nachhaltig
geschädigt ist. Auffällig war auch, dass durch den Kahlfrost selbst mit Erde angehäufelte Reben bis unter die Pfropfstelle erfroren sind.
Die Niederschlagsmengen um den 6. Mai und vom 11. auf den 12. Mai lagen verbreitet um und teilweise deutlich über 10 Liter/m². Bodeninfektionen, also sog. Primärinfektion durch Peronospora sind dabei recht wahrscheinlich. Die Gefahr für gefährliche Folgeinfektionen sind grundsätzlich erst möglich, wenn Nachttemperaturen über 12°C vorliegen und dabei auch Niederschläge zu erwarten sind. Dies könnte laut Wettervorhersage ab kommendem Wochenende der Fall sein. Für die Terminierung der ersten oder auch der nächsten Spritzung ist deshalb in Punkto Peronospora die Wetterentwicklung wichtig. Auf der anderen Seite darf aber jetzt auch die Pilzkrankheit Oidium nicht vergessen werden. Wer bisher noch keine Behandlung ausgebracht hat, sollte in den Tagen nach Himmelfahrt behandeln. Ansonsten liegt der Spritzabstand bei 10 - max. 12 Tagen.
In einigen Weinbergen, vornehmlich bei älteren Trollingerstöcken, zeigen sich Verbräunungen und Aufreißungen an den älteren Blättchen. Es sieht aus wie Verbrennungen. Ursache sind Leitungsbahnschädigungen durch den Eutypa-Pilz.
Triebkorrektur
Bei den anstehenden Ausbrecharbeiten sollte Beachtung finden, dass ein guter Gescheinsansatz festzustellen ist. Besonders nach der hoffentlich überstandenen Frostgefahr sollte auch in tieferen Lagen intensiv und schnellstmöglich die Triebregulierung durchgeführt werden.
Peronospora
Ein Kontaktmittel ist ausreichend. Zur Steigerung der natürlichen Abwehrkraft gegen Peronospora und zur Verbesserung der Nährstoffversorgung ist der Zusatz eines Präparates mit Phosphoriger Säure erst empfehlenswert, wenn ausreichend Blattmasse zur Aufnahme vorhanden ist.
Oidium
Gegen Oidium wird der Spritzbrühe noch einmal 3,6kg/ha Netzschwefel zugegeben. Zusätzlich kann, nachdem mittlerweile alle Gescheine entwickelt sind, mit einem organischen Oidiummittel die Wirkung gerade auf den Gescheinen verbessert und verlängert werden. Dies wird besonders für bekannte Befallslagen und empfindliche Sorten wie Trollinger empfohlen.
Chlorose
In bekannten Chloroseweinbergen kann mit einem eisenchelathaltigen Blattdünger der „Gelbsucht“ vorgebeugt werden. Bezüglich der Mischbarkeit grundsätzlich die Anwendungshinweise auf den Packungen beachten
Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Erzeuger von Tafeltrauben müssen an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen, aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten werden.
Mittelmenge
Die Mittelmenge orientiert sich am Entwicklungsstadium der am weitesten entwickelten Anlagen, entsprechend erfolgt auch die Zuschaltung bzw. Ausrichtung der Düsen. Bei Behandlung von weniger weit entwickelten Beständen bietet es sich an z.B. ein oberes Düsenpaar abzuschalten. Ausgehend von der momentanen Rebenentwicklung ist der 1,5 bis 2-fache Basisaufwand ausreichend. Dies entspricht einer Berechnungsgrundlage von 600 - 800 Liter Brühe je ha. Die tatsächliche Wasseraufwandmenge je ha sollte bei max. 300 Liter/ha liegen. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
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