Rebschutzdienst Bad Mergentheim - Weinbauberatung
Die erste Juliwoche brachte schwül-warmes Wetter und häufige Niederschläge. Das wüchsige Wetter hat zu einer rasanten Rebenentwicklung geführt. Die Traubenentwicklung ist zwar nach wie vor sehr unterschiedlich, in den meisten Fällen dürfte aber das Stadium Traubenschluss erreicht bzw. überschritten sein
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Wetter auch Nachteile mit sich bringt, kann man jetzt deutlich in den Weinbergen feststellen: Peronospora- und Oidiuminfektionen sind jetzt verbreitet zu finden. Durch die unterschiedliche Entwicklung der Trauben muss nach wie vor auf einen konsequenten Pflanzenschutz geachtet werden. Die Spritzabstände betragen jetzt 8-14 Tage, abhängig von der Rebenentwicklung und der Witterung vor und nach der Behandlung.
Peronospora
Ab Erbsengröße sind die Trauben deutlich weniger empfindlich gegen Peronosporainfektionen. Behandlungen im Abstand von 1-2 Tagen nach Regen erfolgen mit kurativen Peronosporamitteln. Dadurch erhofft man sich, dass eingedrungene Sporen sich nicht weiter entwickeln können. Für die anstehenden Behandlungen genügen ansonsten weiterhin Kontaktfungizide. Bei dem weiterhin wechselhaften Wetter gilt es vor allem auch den Laubzuwachs zu schützen.
Oidium
Der Oidiumbefall hat sich deutlich verstärkt, in Einzelfällen muss sogar mit einem Totalausfall gerechnet werden. Auch aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Trauben wird weiter ein organisches Oidiumfungizid der neueren Generation empfohlen. Zur Resistenzvorbeugung ist unbedingt auf einen Wirkstoffwechsel zu achten. Systhane und Topas werden erst ab Mitte Juli empfohlen.Wichtig ist eine intensive Kontrolle der Anlagen, um rechtzeitig und gezielt auf einen Befall reagieren zu können. Je früher reagiert wird, desto besser sind die Aussichten, eine begonnene Epidemie noch stoppen zu können. Stopp-Behandlungen sind Sondermaßnahmen. Deren Wirkung kann leider nie sicher vorhergesagt werden. Eine Oidium-Rezeptur ist auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes zu finden.
Botrytis
Wo noch nicht behandelt wurde und der Traubenschluss bereits erreicht bzw. überschritten ist, macht der Einsatz eines Spezialbotrytizides jetzt keinen Sinn mehr. Wo der Traubenschluss noch bevorsteht und noch nicht behandelt wurde, sollte baldmöglichstein Spezialbotrytismittel zum Einsatz kommen. Eine optimale Niederhaltung der Botrytis ohne die indirekten, weinbaulichen Maßnahmen ist nicht möglich, diese müssen daher konsequent weitergeführt werden.
Traubenwickler
Ab der letzten Juniwoche fliegt der Traubenwickler außerhalb von Verwirrflächen. Wo außerhalb eine Sauerwurmbekämpfung ins Auge gefasst wird, wäre, falls noch nicht geschehen, bei der anstehenden Behandlung ein Bekämpfung einzuplanen.
Berechnung der Mittelmenge
Ausgehend von der momentanen Rebenentwicklung ist der 4-fache Basisaufwand notwendig. Dies entspricht einer Berechnungsgrundlage von 1600 Liter Brühe je ha. Die tatsächliche Wassermenge sollte durch geeignete Düsenwahl, Druck und Fahrgeschwindigkeit so gewählt werden, dass möglichst wenig Abtropfverluste entstehen.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Bei der Erzeugung von Ess- bzw. Tafeltrauben sind die eingeschränkten Mittelzulassungen unbedingt zu beachten.
Ertragsregulierung
Mit den Ertragsregulierungen in wüchsigen Beständen kann bis zum Reifebeginn, ca. Mitte August, gewartet werden. Zu frühes Ausdünnen führt zu Kompensationserscheinungen bezüglich des Traubengewichts und damit auch zu kompakteren Trauben.
Bodenpflege
Bodenbearbeitungsmaßnahmen und Stickstoffdüngungen sollten ab sofort unterbleiben, um den Wuchs der Anlagen nicht noch mehr zu fördern und damit auch Stiellähme und Botrytis. Es wird empfohlen, nur noch zu mulchen. Wie wichtig Begrünung in Ertragsweinbergen und z.B. Strohabdeckungen in Junganlagen sind, zeigen aktuelle Starkregenereignisse. Dauerbegrünung in den Rebgassen in Verbindung mit bodenschonender Bereifung und Herbizidmaßnahmen im Unterstockbereich sind derzeit die geeignetsten Maßnahmen für einen nachhaltigen Bodenschutz.
Umstrukturierung
Tropfschlauch- oder Pfropfrebenrechnungen müssen am 15. Juli beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang muss der Förderantrag abgelehnt werden.
Terminierung der Abschlussbehandlung
Der große Entwicklungsunterschied in den Rebanlagen und selbst innerhalb einzelner Rebstöcke lässt zum jetzigen Zeitpunkt den Schluss zu, dass die Abschlussspritzung überwiegend nach dem ersten Augustwochenende, spätestens aber zum 11. August, eingeplant werden kann. Dadurch ist der letzte organische Spritztermin zum letzten Juliwochenende vorgegeben. Mittel mit mehr als 35 Tagen Wartezeit ab Mitte Juli nicht mehr einsetzen. Für sehr früh reifende Sorten, wie z.B. Acolon oder Regent sollten die genannten Spritztermine eine Stufe vorverlegt werden. Die Vorgaben der Absatzorganisationen, hinsichtlich Mittelwahl und Terminierung, sind zwingend zu beachten!
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