2012er darf sich endlich Bio-Wein nennen
Mit einer Änderung der Öko-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 889/2008 sind nach langer, kontroverser Diskussion nun auch die oenologischen Regelungen für ökologischen/biologischen Wein etc. erlassen worden. Ab der Ernte 2012 darf sich dieser dann so nennen, die umständliche
Angabe "Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau" wird damit auslaufen.
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Diese neuen kellerwirtschaftlichen Bestimmungen für Bio-/Öko-Erzeugnisse des Weinsektors (Wein, Sekt, Perlwein etc.) gelten ab August 2012 und haben im wesentlichen drei Hauptinhalte: Die Ausgangsstoffe (einschließlich Saccharose und RTK) müssen grundsätzlich ökologischer/biologischer Herkunft sein, eingeschränkt gilt dies auch für Zusatz- und Behandlungsstoffe. Jene müssen aber in jedem Fall ohne Gentechnik hergestellt sein. Bestimmte oenologische Verfahren sind verboten oder eingeschränkt. Die Höchstgehalte an Schwefeldioxid wurden abgesenkt. Verbotene oenologische Verfahren Gänzlich verboten bei der Bereitung von Bio-Wein etc. sind insbesondere folgende Verfahren und Behandlungen: teilweise Konzentrierung von Wein...