Konkrete Schritte zur Pflanzrechteregelung
Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt, dass die EU-Kommission in der dritten Sitzung der High Level Group am Freitag in Palermo erste Überlegungen zu einer Fortsetzung der Pflanzrechteregelung vorgelegt hat. Allerdings sind diese Vorschläge völlig unzureichend.
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Der DWV lehnt, ebenso wie der europäische Erzeugerverband COPA-COGECA, den Kommissionsvorschlag mit aller Entschiedenheit ab, die Pflanzrechteregelung grundsätzlich auf Weine mit Herkunftsbezeichnungen zu beschränken und die Verantwortung Branchenorganisationen zu übertragen. Das einzig Positive an dem Vorstoß der EU-Kommission ist nach Auffassung des DWV, dass sie mit ihrem Papier die Notwendigkeit einer Pflanzrechteregelung anerkennt. Präsident Norbert Weber: „Ich empfinde es als sehr bedenklich, dass sich die EU-Kommission Vorschläge des internationalen Weinhandels zu eigen macht und Forderungen des Europäischen Parlaments, der Mehrzahl der Mitgliedstaaten und der europäischen Erzeugerorganisationen ignoriert.“
Der DWV unterstützt indessen die Vorschläge, die von den Weinbau treibenden Mitgliedstaaten unter Federführung Frankreichs in die Beratungen der High Level Group eingebracht wurden. Sie sehen eine Fortführung der bisherigen Regelung für alle Weinkategorien (Weine mit und ohne Herkunftsbezeichnung) mit drei Modalitäten vor: die Mobilität der Pflanzrechte und Flexibilität der Regelungen in den Mitgliedstaaten soll verbessert werden. Die Mitgliedstaaten, die nur einen Hobbyweinbau (wie z.B. Belgien, Niederlande, Schweden u.a.) betreiben, sollen von der Regelung freigestellt bleiben. Und um auf Weltmarktentwicklungen reagieren zu können, sollen neue Pflanzrechte durch einzelstaatliche Regelung über nationale Pflanzrechtereserven vergeben werden können.
Unter Berücksichtigung der starken Positionierung des Europäischen Parlaments zugunsten einer Verlängerung der Pflanzrechteregelung bis 2030 (Dantin-Bericht) rechnet der Deutsche Weinbauverband damit, dass dieser Vorschlag, der bisher von allen großen Weinbau treibenden Mitgliedstaaten unterstützt wird, der Beschlussempfehlung der High Level Group Ende November zu Grunde liegen wird.
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