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Konkrete Schritte zur Pflanzrechteregelung

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt, dass die EU-Kommission in der dritten Sitzung der High Level Group am Freitag in Palermo erste Überlegungen zu einer Fortsetzung der Pflanz­rechteregelung vorgelegt hat. Allerdings sind die­se Vorschläge völlig unzureichend.

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Der DWV lehnt, ebenso wie der europäische Erzeu­gerverband COPA-COGECA, den Kommissionsvor­schlag mit aller Entschiedenheit ab, die Pflanzrechte­regelung grundsätzlich auf Weine mit Herkunftsbe­zeichnungen zu beschränken und die Verantwortung Branchenorganisationen zu übertragen. Das einzig Positive an dem Vorstoß der EU-Kommission ist nach Auffassung des DWV, dass sie mit ihrem Papier die Notwendigkeit einer Pflanzrechteregelung anerkennt. Präsident Norbert Weber: „Ich empfinde es als sehr bedenklich, dass sich die EU-Kommission Vorschläge des internationalen Weinhandels zu eigen macht und Forderungen des Europäischen Parlaments, der Mehr­zahl der Mitgliedstaaten und der europäischen Erzeu­gerorganisationen ignoriert.“
Der DWV unterstützt indessen die Vorschläge, die von den Weinbau treibenden Mitgliedstaaten unter Feder­führung Frankreichs in die Beratungen der High Level Group eingebracht wurden. Sie sehen eine Fortfüh­rung der bisherigen Regelung für alle Weinkategorien (Weine mit und ohne Herkunftsbezeichnung) mit drei Modalitäten vor: die Mobilität der Pflanzrechte und Flexibilität der Regelungen in den Mitgliedstaaten soll verbessert werden. Die Mitgliedstaaten, die nur einen Hobbyweinbau (wie z.B. Belgien, Niederlande, Schwe­den u.a.) betreiben, sollen von der Regelung freige­stellt bleiben. Und um auf Weltmarktentwicklungen reagieren zu können, sollen neue Pflanzrechte durch einzelstaatliche Regelung über nationale Pflanzrechte­reserven vergeben werden können.
Unter Berücksichtigung der starken Positionierung des Europäischen Parlaments zugunsten einer Verlänge­rung der Pflanzrechteregelung bis 2030 (Dantin-Bericht) rechnet der Deutsche Weinbauverband damit, dass dieser Vorschlag, der bisher von allen großen Weinbau treibenden Mitgliedstaaten unterstützt wird, der Beschlussempfehlung der High Level Group Ende November zu Grunde liegen wird.

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