Bayern: Antragsstopp bleibt bestehen!
Bei der Förderung investiver Maßnahmen im Weinbau sowie der Umstrukturierung von Rebflächen, teilte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter Hinweis auf die vorliegende Auskunft der Kommission der Europäischen Union mit, dass eine Ausgabe von Finanzmitteln des Haushaltsjahres 2014 erst möglich ist, wenn der mittelfristige EU-Finanzrahmen beschlossen sein wird.
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Der derzeitige Antragsstopp bleibt daher aufrecht erhalten. Förderungen werden erst wieder in der neuen Förderperiode, ab 2014 möglich sein.
Das zuständige Referat im Staatsministerium geht aber davon aus, dass in Bayern eine Antragstellung für die Weinbauförderung ab Mitte Juli 2013 wieder möglich sein wird. Dies steht allerdings auch unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU.
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