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Niedrigere Besteuerung der Mehrgefahrenversicherung

Der Deutsche Weinbauverband begrüßt ausdrücklich die vom Deutschen Bundestrag beschlossene Änderung des Versicherungssteuergesetzes, die vorsieht, künftig Mehrgefahrenversicherungen für Elementarschäden in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau durchgehend mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme zu besteuern.

Veröffentlicht am
Dies gilt künftig bei der Versicherung von Schäden gegen Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen. Bislang wurde ausschließlich die Hagelversicherung mit einem Steuersatz von 0,2 Promille auf die Versicherungssumme begünstigt. Andere Elementarschäden wie Frost oder Starkregen mussten mit 19 Prozent auf die Versicherungsprämie besteuert werden. Der DWV hatte sich daher gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages dafür ausgesprochen, die Mehrgefahrenversicherung steuerlich günstiger zu stellen und ebenso zu besteuern wie die Hagelversicherung. Sein ausdrücklicher Dank gilt daher den Parlamentariern, die diesen Antrag unterstützt haben. Mit dem jetzt angenommenen Kompromiss wurde auch...
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