Niedrigere Besteuerung der Mehrgefahrenversicherung
Der Deutsche Weinbauverband begrüßt ausdrücklich die vom Deutschen Bundestrag beschlossene Änderung des Versicherungssteuergesetzes, die vorsieht, künftig Mehrgefahrenversicherungen für Elementarschäden in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau durchgehend mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme zu besteuern.
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