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Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um

Am 28. November hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Damit wird das Branntweinmonopol in zwei Stufen bis zum 31. Dezember 2017 abgeschafft und die im Jahre 2010 gegenüber der Europäischen Union eingegangene Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt.

Veröffentlicht am
Nach dem im Frühjahr 2010 zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung vereinbarten Auslaufplan endet das Branntweinmonopol für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien (Kartoffel- und Getreidebrennereien) bereits zum 30. September 2013. Klein- und Obstbrennereien (so genannte Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer) sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum 31. Dezember 2017 Alkohol erzeugen und hierfür staatliche Beihilfen erhalten. „Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen insbesondere die Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei und leisten zugleich einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt. Ich sehe auch nach dem...
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