Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um
Am 28. November hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Damit wird das Branntweinmonopol in zwei Stufen bis zum 31. Dezember 2017 abgeschafft und die im Jahre 2010 gegenüber der Europäischen Union eingegangene Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt.
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