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Rebschutzdienst Heilbronn - Weinbauberatung

Obwohl der gefühlte Frühling noch weit entfernt scheint, sollte jetzt schon die Pflanzenschutzsaison 2013 geplant werden! Die Natur wartet darauf, im positiven Sinne explodieren zu dürfen. Auch der Mensch sehnt sich nach Sonne. Das Gute der vergangenen Monate waren die reichlichen Niederschläge im November und Dezember, die auch der Grundwasserneubildung gut getan haben. Januar und Februar waren dahingehend aber schon wieder niederschlagsärmer. Grundsätzlich hat der lange Spätwinter keine negativen Auswirkungen auf die Weinrebe – zumal die Tiefsttemperaturen mit Werten um minus 12°C um den 9. Dezember 2012 keine Frostschäden verursacht haben.

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Sehr Wichtig! Allgemeine Hinweise zur Mittelwahl beim Pflanzenschutz
Konsequenter Wirkstoffwechsel zur Resistenzvorbeugung ist bei allen Spritzungen zu beachten – mehr denn je gilt dies für die Oidiumspritzfolge. Nachdem durch nachgewiesene Resistenz die gesamte Strobiluringruppe mit den Mitteln Cabrio Top, Discus, Flint und Universalis weggebrochen ist, muss durch konsequenten Wirkstoffwechsel verhindert werden, dass die Mittelpalette weiter schrumpft. Die Resistenzstrategie muss mit aller Konsequenz und von ALLEN Betrieben eingehalten werden. Auch Klein- und Kleinstbetriebe müssen für sich einen Weg finden, um den Wirkstoffwechsel vollziehen zu können. Resistenzentwicklungen machen nicht an Flurstücksgrenzen halt. Deshalb ist das Problem eines Einzelnen letztlich das Problem ALLER. Für das betriebliche Resistenzmanagement der Oidiumbekämpfung bedarf es außer Netzschwefel mindestens 4-5 weiterer Wirkstoffgruppen.
Jeder Betrieb sollte bereits jetzt unter Berücksichtigung der Resistenz-Einstufung der Mittel (siehe Liste zur Antiresistenzstrategie) seine Spritzungen für 2013 vorplanen. Als Hilfe kann er dabei das Formblatt zur Dokumentation des Pflanzenschutzes benutzen.


Austriebsbehandlungen gegen Schadmilben
Rote Spinne war im vergangenen Herbst überraschend häufig zu sehen. Starker Vorjahresbefall oder das Auffinden vieler Überwinterungseier an den Knospen kann eine Austriebsbehandlung mit Öl und Schwefel notwendig machen.
Kräuselmilbe tritt vornehmlich an jungen Anlagen bis ungefähr zum 4. Standjahr auf.
Pockenmilbe zeigt meist nur ein lokal eng eingegrenztes Schadgebiet, und wenn, dann meist bei der Sorte Riesling.
Generell sollte auf Raubmilbenschonung und in Junganlagen auf Ansiedlung der kostenlosen Helfer geachtet werden.
Bei einer Spritzung gegen Schadmilben mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt folgendes beachtet werden:

  • 1. Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Dafür muss jede Gasse befahren werden
  • 2. Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln
  • 3. Es sollte warm sein, möglichst über 15° C und möglichst windstill
  •  

Pheromone Aushängen gegen den Traubenwickler
Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die optimale Funktion der Verwirrmethode. Nur in ganz frühen Jahren wie 2007 und 2011 lag der Flugbeginn vor dem 20. April. Nach der aktuellen Vegetationsentwicklung und den aufgelaufenen Temperatursummen kann für die Ausbringung der Ampullen die Zeit um den 20. April ins Auge gefasst werden. Das gemeinschaftlich organisierte Aushängen der Dispenser benötigt meist einen zeitlichen Vorlauf, der nicht immer mit den optimalen biologisch begründbaren Terminen übereinstimmt. Sicher ist es aber besser, lieber eine Woche zu früh als zwei Tage zu spät, also nach Flugbeginn, auszuhängen. Auch wenn frühe Gebiete bereits um den 13. April aushängen, wird, nach Aussage der Firma, die Dispenserfüllung für eine Sauerwurmregulierung noch ausreichen. Dieser Hinweis ist in erster Linie für die Leiter und Verantwortlichen der Verwirrgemeinschaften gedacht.


Knospenschädlinge
Rhombenspanner und Erdraupen verursachen meist nur lokal stärkere Fraßschäden an Rebknospen. Entscheidend für erfolgreiche Gegenmaßnahmen sind zwei Kriterien:

  • 1. Möglichst frühes Erkennen der Fraßtätigkeit in gefährdeten Anlagen.
  • 2. Für eine erfolgreiche Bekämpfung muss eindeutig geklärt sein, um welchen Fraßschädling es sich handelt. Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner bleibt auch tagsüber in Tarnstellung oben

Einen guten Bekämpfungserfolg erzielt der Winzer durch nächtliches Absammeln von Raupen und Rhombenspannern ab Einbruch der Dunkelheit. Alternativ sind gegen den Rhombenspanner die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Letzteres ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen.


Vorschriften
Nährstoffvergleich:

Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich (siehe Anhang) für das Jahr 2012 vorlegen können. Für N ist ein 3-jähriger Vergleich und für P ein 6 jähriger Vergleich zu erstellen. Dies kann im gleichen Formular erfolgen.


Nachweis der Stickstoffdüngung:
Für den Nachweis, wie im Betrieb die Stickstoffdüngung erfolgt, genügt z.B. die Vorlage der Broschüre
„Düngung von Ertragsreben“ des MLR.


Gerätekontrolle
Bitte überprüfen Sie die Prüfplakette auf Gültigkeit für 2013. Prüfpflichtig sind alle Pflanzenschutzgeräte, auch mit Schlepper betriebene Herbizidspritzen. Tragbare Geräte benötigen keine Prüfplakette.


Dokumentation Pflanzenschutz
Die Pflanzenschutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden.


Zeitpunkt der Düngung
Stickstoffhaltige Dünger, also auch „Volldünger“, werden erst zum Rebenaustrieb gestreut. Die Reben
benötigen den Stickstoff hauptsächlich erst zur Blüte. Die erste Zeit nach dem Austrieb wächst die Rebe ohnehin nur von den eingelagerten Reservestoffen.


Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Für Tafeltrauben gelten eigene Zulassungen! Auch 2012 gab es wieder Beanstandungen, die einerseits zu
empfindlichen Strafen führten und andererseits den Berufsstand in Misskredit brachten Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass neben Tafeltrauben auch Keltertrauben, die als Esstrauben vermarktet werden sollen (z.B. Hofladen, Wochenmarkt, Lebensmittelhandel) nur verkehrsfähig sind, wenn sie mit
zugelassenen Produkten behandelt wurden. Eine Liste der Mittel, die für Tafeltrauben erlaubt sind, finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Es ist damit zu rechnen, dass auch 2013 wieder Proben durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden genommen werden.


Ermittlung der Mittelmenge
Bei Behandlungen mit Ölpräparaten muss für eine ausreichende Wirkung im Spritzverfahren mit relativ viel Wasseraufwand tropfnass behandelt werden. Dazu ist es nötig, die Brühe 1-fach konzentriert anzumachen. z.B. bei „Para Sommer“ (1%ig) wird die Mittelmenge bezogen auf die tatsächliche Wasseraufwandmenge berechnet (z.B. in 20 Liter Rückenspritze kommen 200 ml Para Sommer).
Dagegen sollte bei einer „Nachaustriebsspritzung“ z.B. gegen Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit)
gesprüht werden. Hier ist die Mittelmenge bezogen auf die Fläche auszubringen. In diesem frühen Rebstadium ist dies die auf jeder Packung angegebene 1-fache Basisaufwandmenge.


Herbizideinsatz
Gewöhnlich wird der Unterstockbereich kurz vor dem Rebenaustrieb mit einem zugelassenen Herbizid
behandelt. Blatt- und Bodenwirkung hat das Mittel Katana. Es wird vornehmlich dort zum Einsatz kommen, wo im vergangenen Jahr Samenunkräuter wie z.B. Amarant oder Hirse Probleme bereitet haben. Zur Vermeidung von Rebschädigungen über die Wurzeln sind Überdosierungen unbedingt zu vermeiden. Glyphosathaltige Mittel wie z.B. Round up werden ebenfalls kurz vor dem Rebenaustrieb ausgebracht. Die Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. So darf das Mittel Basta bereits im 1. Jahr zum Einsatz kommen, glyphosathaltige Mittel dagegen erst ab dem 4. Jahr.


Besonderer Hinweis zum Herbizideinsatz
Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss das „Hebelchen“ auf „Aus“ gestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Unsachgemäße Anwendung ist gesetzwidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung! Bei sachgerechter Anwendung sind Herbizide derzeit eine kostengünstige und nachhaltige Möglichkeit, (weil Erosion vermindernd und Kraftstoff sparend) die Bodenpflege im Unterstockbereich zu betreiben.


Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum
Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet unter der Adresse www.heilbronn.landwirtschaft-bw.de abgerufen werden.
Die nächste Rebschutzmitteilung erfolgt voraussichtlich Mitte bis Ende April.

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