Neue Pflanzrechteregelung ab 2019
Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union nun auf die Grundzüge zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 verständigt. Im Bereich Weinbau einigte sich der Rat auf ein System zur Regelung von Rebanpflanzungen. Diese wird ab 2019 gelten. Die Ausweitung der jährlichen Anbaufläche wird auf bis zu 1 % begrenzt werden, kann aber von den Mitgliedstaaten weiter eingegrenzt werden. Die Regelung ist bis zum Jahr 2024 befristet.
- Veröffentlicht am