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Neue Pflanzrechteregelung ab 2019

Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union nun auf die Grundzüge zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 verständigt. Im Bereich Weinbau einigte sich der Rat auf ein System zur Regelung von Rebanpflan­zungen. Diese wird ab 2019 gelten. Die Ausweitung der jähr­lichen Anbaufläche wird auf bis zu 1 % begrenzt werden, kann aber von den Mitgliedstaaten weiter eingegrenzt werden. Die Regelung ist bis zum Jahr 2024 befristet.
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