Rebschutzhinweis der Weinbauberatung Heilbronn
Die Vegetation ist in der letzten Woche wie erwartet explodiert. Der kleine Kälteeinbruch am vergangenen Wochenende hat die Entwicklung leicht gebremst. In frühen Lagen und bei Junganlagen ist das Stadium Knospenschwellen und vereinzelt beginnendes Wolle-Stadium erreicht. In sehr exponierten Lagen vor allem bei den Sorten Trollinger und Lemberger kann vereinzelt auch schon das erste Grün zu sehen sein. Flächen mit starkem Vorjahresbefall oder Junganlagen in den ersten 3-4 Jahren, können eine Austriebsbehandlung notwendig machen. Mit der vorhergesagten Zunahme der Temperatur in den nächsten Tagen sollten diese Flächen beobachtet werden. Ist das Wollestadium erreicht sollte der nächste warme und windstille Tag in dieser Woche für diese Maßnahme eingeplant werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme erhöht sich deutlich bei Temperaturen über 15°C. Ab Freitag meldet die Wettervorhersage bereits wieder unbeständigeres Wetter. (Anwendung siehe Mitteilung Nr.1-2013).
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Traubenwickler
Die Pheromondispenser wurden größtenteils ausgehängt. In den restlichen Gebieten sollten die Ampullen am kommenden Wochenende ausgebracht werden. Die Kontrollfallen können, sofern noch nicht geschehen, ebenfalls nun aufgehängt werden. Hinweis für die Verfahrensleiter: In den BASF- Pheromonfallen für den Bekreuzten Traubenwickler kann dieses Jahr ein anderer Ködertyp, der sog. BioLur-Köder, enthalten sein. Hierbei ist zu beachten, dass zur Aktivierung des Köders, die Schutzfolie auf der Vorderseite entfernt werden muss!
Wildschäden
Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Besonders die Sorte Lemberger wird in Waldnähe gerne von Rehen bevorzugt und im Schnabelbereich abgeweidet. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings ggf. Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Mittelinformationen
Neuzulassungen:
- Dynali: Wirkstoffe Cyflufenamid und Difenoconazol, gegen Oidium, Roter Brenner und Schwarzfäule, Resistenzgruppe R und G, in Kelter- und Tafeltrauben.
- Enervin: Wirkstoffe Metiram und Ametoctradin, gegen Peronospora und Schwarzfäule, Resistenzgruppe S, in Kelter- und Tafeltrauben.
- Vitisan: Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat (Backpulver), Zulassung nach Art. 53 VO(EG) ab 15.Mai für 120 Tage gegen Oidium. Die Anwendung ist ausschließlich auf den ökologischen Landbau beschränkt.
Ausgelaufene Zulassungen:
- Prosper: Die Zulassung lief am 30.06.2010 aus. Restmengen können nicht mehr aufgebraucht werden, es besteht ein Anwendungsverbot.
- Funguran: Die Zulassung für Funguran gegen Peronospora lief am 30.06.2012 aus. Es besteht eine Aufbrauchfrist bis Ende 2013. Danach darf Funguran im Weinbau nicht mehr angewendet werden.
Dokumentation Pflanzenschutz:
Jeder Betriebsleiter muss Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmaßnahmen vorlegen können, die auf
seinen bewirtschafteten Flächen durchgeführt werden. Auch bei Vergabe der Maßnahme an einen
Lohnunternehmer. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Behandlungsjahres.
Anwendungshinweis zum Herbizideinsatz
Die Anwendung von Herbiziden ist nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen erlaubt. Eine Behandlung von öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen ist verboten. Bei einer Bandbehandlung ist auf das rechtzeitige Abschalten am Ende der Rebzeile zu achten.
Umstrukturierung
Wer einen Umstrukturierungsantrag für Maßnahmen in 2013 gestellt hat, muss bis spätestens 15. Mai die
Auszahlung über den gemeinsamen Antrag beantragen. Dies ist eine Ausschlussfrist! Eventuelle Änderungen bei der Durchführung der Maßnahmen sind mit dem zugesendeten Infoschrieb ebenfalls bis zum 15. Mai beim zuständigen Landratsamt abzugeben. Rechnungen sollten zeitnah nach der Pflanzung bzw. Installation der Tropfbewässerung nachgereicht werden. Spätestens bis zum 15.Juli müssen diese jedoch beim zuständigen Amt vorliegen. In den drei folgenden Jahren nach der Auszahlung ist ein Gemeinsamer Antrag zu stellen, ansonsten kann eine Rückforderung der Fördergelder erfolgen.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Der nächste Hinweis erfolgt spätestens am 08.Mai 2013.
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