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Rebschutzhinweis der Weinbauberatung Heilbronn

Wie üblich streut der Austrieb auch in diesem Jahr. In tieferen Lagen bei spät austreibenden Sorten sind Anfang Mai gerade mal Knospenaufbruch bzw. das erste Blättchen sichtbar. In guten Lagen bei frühen Sorten und 2- jährigen sind teilweise bereits 2-4 Blätter vorhanden. Dort sind auch bereits Gescheine geboren. Der Austrieb ist überwiegend vollständig und nur vereinzelt wurden Knospen ausgefressen. Demnächst muss entschieden werden, wann mit den Pflanzenschutzmaßnahmen begonnen werden muss.

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Peronospora, Oidium und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis)
Eine Behandlung gegen Peronospora ist momentan nicht notwendig. Nach den Niederschlägen, vor allem am vergangenen Wochenende, muss von einer Keimung der Oosporen im Boden ausgegangen werden. Bei folgenden kräftigen Niederschlägen kann es bei entsprechendem Entwicklungsstand zur Peronospora- Primärinfektion in frühen Lagen bei frühen Sorten kommen. Dies bedeutet, dass in gefährdeten Anlagen zum Ende der Inkubationszeit (nach ca. 8- 10 Tagen) und vor weiteren Niederschlägen eine erste Peronosporabehandlung mit einem Kontaktfungizid erfolgen sollte. Aus heutiger Sicht könnte dies frühestens zu Beginn der Woche vor Pfingsten der Fall sein. 

Länger andauernde Niederschläge können zu Infektionen der Schwarzfleckenkrankheit führen. Der wirtschaftliche Schaden ist dabei jedoch gering, so dass, auch wegen fehlenden Ausgangsbefalls, in den meisten Fällen auf diese vorgezogene Behandlung verzichtet werden kann.
Gegen Oidium sollte der erste Behandlungstermin in gefährdeten Anlagen und empfindlichen Sorten im 3-6-Blatt-Stadium erfolgen. Spätestens wenn alle Gescheine geboren sind, sollte in diesen Anlagen der erste Schutz ausgebracht werden. Damit eine zweite Behandlung wegen der kürzeren Wirkungsdauer von Netzschwefel nicht unnötig früh erfolgen muss, kann überlegt werden, zusätzlich zum Schwefel oder auch solo, bei der ersten Behandlung bereits mit einem potenten organischen Oidiumfungizid zu beginnen. Der momentane Entwicklungsstand deutet jedoch darauf hin, dass in den meisten Anlagen voraussichtlich noch 10 bis 12 Tage mit der ersten Behandlung gewartet werden kann.


Bodenpflege und Düngung
Vor weiteren Regenfällen ist die Zeit noch günstig, den Stickstoffdünger auszubringen, falls noch nicht geschehen. Die Höhe der Düngung richtet sich in erster Linie nach dem Wuchsverhalten der jeweiligen Rebanlage im letzten Jahr. Bei Herbizidanwendungen sollte generell an die Verhinderung von Abdrift gedacht werden. Dazu unbedingt die Windverhältnisse beachten und möglichst abdriftmindernde Düsen verwenden.


Junganlagen
Nach der Pflanzung bei offenen Böden im Hang- und Steilbereich unbedingt auf ausreichenden Erosionsschutz des Bodens durch z.B. eine dünne Strohabdeckung achten.


Umstrukturierung
Wer einen Umstrukturierungsantrag für Maßnahmen in 2013 gestellt hat, muss bis spätestens 15. Mai die Auszahlung über den gemeinsamen Antrag beantragen. Dies ist eine Ausschlussfrist!
Eventuelle Änderungen bei der Durchführung der Maßnahmen sind mit dem zugesendeten Infoschrieb ebenfalls bis zum 15. Mai beim zuständigen Landratsamt abzugeben. Rechnungen sollten zeitnah nach der Pflanzung bzw. Installation der Tropfbewässerung nachgereicht werden.
Spätestens bis zum 15.Juli müssen diese jedoch beim zuständigen Amt vorliegen. In den drei folgenden Jahren nach der Auszahlung ist ein Gemeinsamer Antrag zu stellen, ansonsten kann eine Rückforderung der Fördergelder erfolgen.


Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere
zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

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