Württemberg: Weinbauverband warnt vor Abofallen
Die Internet-Abzockerei erfasst jetzt auch die Weinwirtschaft. Der Weinbauverband Württemberg warnt aus aktuellen Anlässen vor einer „Abofalle“ im Zusammenhang mit der Market ARTVINUM und vor einer Abmahnwelle gegen Internetshops von Weinbaubetrieben.
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Auf dem Briefkopf steht „ARTVINUM Stuttgart“ und „Messeveranstalter: Weinbauverband Württemberg“, in der Betreffzeile „Datenkontrolle/Ablauf der Gültigkeit“. Aktuell werden zahlreiche Betriebe zur angeblichen Datenkontrolle im Zusammenhang mit der Württemberger Verbraucher-Weinmesse ARTVINUM aufgefordert. Der Weinbauverband Württemberg warnt: „Das ist eine Abofalle.“ Geschäftsführer Werner Bader: „Weder der Weinbauverband Württemberg noch die ARTVINUM haben mit diesem Schreiben etwas zu tun.“
Dahinter stecke eine Firma mit Sitz in Mexiko, die Aussteller der ARTVINUM sowie anderer Messen anschreibe. Unter dem Vorwand der Datenkontrolle würden die Adressaten aufgefordert, ihre Daten abzugleichen. Durch einen zweideutigen Text und das Kleingedruckte solle so ein Eintragungsabonnement über drei Jahre mit einem Jahrespreis von 1271 € zustande kommen.
Zur Wahrung der Mitgliederinteressen hat die Heilbronner Rechtsanwaltskanzlei Troßbach, Geyer und Peterle im Auftrag des Weinbauverbandes Württemberg Strafanzeige erstattet. Tipp der Juristen: Auf das Schreiben nicht reagieren und Zahlungsaufforderungen in den Papierkorb werfen.
Unter Verweis auf den Verbraucherschutz mahnt außerdem ein Verein Weingüter und Genossenschaften ab, die ihre Produkte über das Internet vertreiben. Dabei werden nach Informationen des Weinbauverbandes insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufs-Belehrung und das Impressum unter die Lupe genommen. Geschäftsführer Werner Bader: „Sind diese nicht auf dem aktuellen Stand, so ist der Abmahnverein – bedauerlicherweise – berechtigt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Abmahngebühren zu verlangen.“ Der Weinbauverband rät, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Hilfestellungen zur Erstellung einer Widerrufsbelehrung finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz. Riskant sei es auch, AGBs anderer Webseiten als Vorlage heranzuziehen, ohne deren Korrektheit zu prüfen. Beratung gibt es über den Weinbauverband Württemberg.
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