Einsatz von Glyphosat im Weinbau
Bitte dringend folgenden Hinweis zum Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat beachten.
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Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat sind im Weinbau für die Anwendung gegen Unkräuter zugelassen. Glyphosathaltige Präparate dürfen maximal zweimal pro Jahr angewandt werden, wobei ein Abstand zwischen den Behandlungen von drei Monaten einzuhalten ist. Bei der Anwendung glyphosathaltiger Präparate muss die folgende Auflage unbedingt eingehalten werden: Die Anwendungsflüssigkeit und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten dürfen nicht in Gewässer gelangen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Derzeit wird der Wirkstoff Glyphosat innerhalb der Europäischen Union einer neuen...