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Rebschutzdienst Bad Mergentheim

Nach wochenlangem Schwitzen und rekordverdächtigen Temperaturen bis zu 38° C dürfen wir uns über die zwischenzeitliche Abkühlung und die teilweise ergiebigen Niederschläge freuen. Die Regenmengen liegen in einem Bereich zwischen 20 und 70 L/m² und sorgen somit für eine (vorübergehende) Entspannung der Wassersituation.

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Abgesehen von trockengestressten Junganlagen mit sichtbaren Wuchsstockungen und gelben Blättern in der Traubenzone zeigen sich die Bestände im Allgemeinen sehr vital und auch das Wachstum der Geiztriebe wurde in den letzten Tagen wieder stark angeregt. Ab Morgen kündigt sich bereits eine neue Hitzewelle an, daher steht die Schonung der Bodenwasservorräte weiterhin im Mittelpunkt. Die Begrünungen in den Anlagen sollten immer noch kurz gehalten werden.
Die Traubenstruktur und der Behang sind sehr uneinheitlich, sodass ertragsregulierende Maßnahmen individuell entschieden werden müssen. Der Traubenansatz ist allgemein als durchschnittlich zu bezeichnen, dennoch gibt es auch Anlagen, die zum Erreichen der Qualitätsziele noch zwingend reguliert werden müssen. Das Traubenteilen sollte spätestens zum Reifebeginn, also Weichwerden bzw. beginnende Färbung, abgeschlossen sein.
Bei der Abschlussbehandlung im August sind die Vorgaben der Absatzorganisationen bezüglich der Terminierung und Mittelwahl zwingend einzuhalten. Der späteste Termin für eine Behandlung von mittel- bis spätreifenden Sorten sollte der 17. August sein, bei angekündigten Regenfällen ist eine Behandlung vor den Niederschlägen anzuraten und nicht am letztmöglichen Termin!
Junganlagen sind weiterhin bis Anfang September mit einem zugelassenen organischen Peronosporafungizid zu behandeln. Die Hemmwirkung von Netzschwefel gegen Schadmilben ist ausnutzen. Denken Sie auch an die vorgeschriebene Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen!

Peronospora
Die starken Niederschläge in Verbindung mit der sehr langen Blattnässe haben sicherlich in vielen Beständen zu neuen Infektionen an ungeschützten Triebteilen geführt. Ölflecken aus diesen Infektionen werden in den nächsten Tagen sichtbar. Aufgrund des Infektionspotentials ist es wichtig, die Abschlussbehandlungen konsequent durchzuführen. Kurative Mittelmachen aber nur Sinn, wenn sie max. 1 bis 2 Tage nach dem Niederschlagsereignis eingesetzt werden. Ansonsten wird bei der anstehenden Behandlung Folpan 80 WDG oder Mildicut empfohlen. Beim Einsatz von Mildicut wird zusätzlich ein vorbeugender Schutz der jetzt wieder stärker zuwachsenden Geiztriebe erreicht. Ab August dürfen keine Präparate mit einer Wartezeit von 56 Tagen eingesetzt werden!

Oidium
In einzelnen Beständen ist auch in diesem Jahr wieder Oidiumbefall zu finden. Hier sollte auf jeden Fall nach der möglichen Ursache geforscht werden! Bei den noch anstehenden Behandlungen genügen in der Regel azolhaltige Präparate wie Topas oder Systhane. Bei vollständig gesunden Anlagen kann bei der Abschlussbehandlung auf ein Oidiummittel verzichtet werden. Außerdem können in gesunden Beständen auch Restmengen der Strobilurine aufgebraucht werden, sofern dies seitens der Absatzorganisationen erlaubt ist.

Botrytis
Vorbeugende Maßnahmen zur Botrytisvermeidung stehen im Vordergrund. Dazu gehört der Verzicht auf Stickstoffdüngung (auch stickstoffhaltige Blattdünger), der Verzicht auf Bodenbearbeitung und die Schaffung der Möglichkeit des schnellen Abtrocknens der Traubenzone durch Entblätterung. Die Sonnenbrandgefahr nach Wiederansteigen der Temperaturen ist bei Entblätterungsmaßnahmen jedoch immer zu beachten!

Stiellähme
Wo erlaubt, wird bei empfindlichen Sorten der Einsatz von magnesiumhaltigen Blattdüngern gegen Stiellähme empfohlen. Wirksam sind z.B. Präparate auf Basis von Magnesiumoxid, wie z.B. Falnet oder Lebosol Magnesium 500. Alternativ kann auch das preisgünstigere Bittersalz eingesetzt werden.

Sauerwurm
Wie vorteilhaft die Verwirrmethode ist, zeigt wieder einmal das Flugverhalten des Traubenwicklers. Während der Flug des Einbindigen Traubenwicklers dem Ende entgegen geht, hat der Bekreuzte Traubenwickler sehr verzögert mit seiner Flugaktivität begonnen. Wo beide Generationen vorkommen ist gegen Ende der Woche mitunter eine zweite Insektizidmaßnahme anzuraten.

Gerätekontrolle
Am 5. Juli 2013 sind die schon lange angekündigten, neuen Regelungen zur Gerätekontrolle in Kraft getreten. Für die nach den bisherigen Rechtsvorschriften kontrollierten Pflanzenschutzgeräte wird die Gültigkeit der Plakette um ein Jahr verlängert, d.h. die Plakette gilt ein Jahr länger als das aufgedruckte Jahr ausweist.

Mittelmenge
Der Mittelaufwand beträgt das 4 fache der Basisaufwandmenge. Dies entspricht nach herkömmlicher Berechnung der Berechnungsgrundlage von 1600 Liter je ha. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten.

Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zur Vogelabwehr erfolgen in der zweiten Augusthälfte.

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