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Pflanzenschutzhinweis: Tafeltrauben aus Rebanlagen

Aus Rebanlagen die mit Folpet und folpethaltigen Fungiziden behandelt wurden, dürfen keine Trauben zur Vermarktung als Tafeltrauben entnommen werden.
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Einige Pflanzenschutzmittel besitzen keine Zulassung für die Anwendung bei Tafeltrauben, sie dürfen nur bei Keltertrauben angewandt werden. Trauben zur Vermarktung als Tafeltrauben dürfen nur aus Rebanlagen geerntet werden, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, die eine Zulassung für das Anwendungsgebiet Tafeltrauben besitzen. Eine vollständige Liste der für die Anwendung in Tafel-trauben zugelassenen Präparate finden Sie in beigefügtem Faltblatt.

Folpet und folpethaltige Fungizide sind ausschließlich für die Anwendung bei Keltertrauben zugelassen, sie dürfen nicht in Anlagen für die Gewinnung von Tafeltrauben eingesetzt werden. Daher ist die Vermarktung von Tafeltrauben, die aus Anlagen, in denen Folpet und folpethaltige Fungizide angewandt wurden, nicht erlaubt.

In den letzten Jahren kam es regelmäßig zu Beanstandungen von Tafeltrauben, die aus Rebanlagen entnommen wurden. Auch in diesem Jahr ist wieder mit einer Überprüfung von Tafeltrauben auf Rückstände nicht zugelassener Pflanzenschutzmitteln zu rechnen.

Bevor Sie Trauben zur Vermarktung als Tafeltrauben entnehmen, versichern Sie sich, dass ausschließlich Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden, die eine Zulassung für die Anwendung bei Tafeltrauben besitzen. Auf keinen Fall Tafeltrauben aus Anlagen ernten, die mit Folpet und folpethaltige Fungizide behandelt wurden.

Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Pflanzenschutzmittel bzw. informieren Sie sich, welche Pflanzenschutzmittel eine Zulassung für die Anwendung bei Tafeltrauben besitzen.

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