Fördertöpfe in Franken wieder geöffnet
- Veröffentlicht am
Gefördert werden natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Unternehmenssitz in Bayern, die Weinbau betreiben.
Förderfähig sind:
Die Errichtung und Modernisierung von Bauten und baulichen Anlagen (einschließlich Ausstattung) zur Verarbeitung oder Vermarktung von weinbaulichen Erzeugnissen.
Der Kauf neuer Maschinen und technischer Einrichtungen für den Traubentransport und die Traubenverarbeitung, die Weinbereitung, die Weinlagerung und die Vermarktung einschließlich der für die Steuerung notwendigen Software.
Die Kosten der Betreuung bei baulichen Investitionen ab 100.000 EUR zuwendungsfähigem baulichen Investitionsvolumen.
Förderfähige Investitionen werden mit 25% der zuwendungsfähigen Nettokosten bezuschusst. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 EUR netto. Der Höchstzuschuss wird auf 250.000 EUR je Antragsteller begrenzt.
Alle erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter stehen im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Weinbau – Teil B: Investitionsförderung (WBB) oder unter www.lwg.bayern.de/weinbau/betriebsberatung_foerderung/18047/ zur Verfügung.
Steht kein Internetzugang zur Verfügung können die Antragsunterlagen auch bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) angefordert werden. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.
Ansprechpartner an der LWG:
Paul Streng, Tel.: 0931/9801-213, Mail: paul.streng@lwg.bayern.de
Peter Schwingenschlögl, Tel.: 0931/9801-553, Mail peter.schwingenschloegl@lwg.bayern.de
Christiane Weckert (Architektin für Baufragen), Tel.: 0931/9801-552, Mail: christiane.weckert@lwg.bayern.de
Für den Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
ist ebenfalls eine Programmöffnung in Aussicht gestellt. Antragszeitraum wird hier zukünftig immer Anfang November bis Ende Januar sein, allerdings nur für Rebflächen, die anschließend bis Ende Mai gepflanzt bzw. mit Tropfschläuchen versehen werden.
Neu ist ab der kommenden Förderperiode, dass auch für bereits gerodete Flächen Antrag gestellt werden kann, da die Rodung nicht mehr der Beginn der Maßnahme ist.
Anträge können dann unter oben stehender Internetadresse runtergeladen werden.
Da es völlig neue Anträge sind, ist es von Vorteil persönlich an der LWG vorbeizukommen oder zumindest vor Antragstellung, Kontakt mit den entsprechenden Mitarbeitern aufzunehmen:
- Inge Schömig 0931/9801214 oder Peter Wolter 0931/9801215
Für das Verwirrverfahren gegen den Traubenwickler (RAK-Verfahren) können ebenfalls Neuanträge bis
31.01.2014 gestellt werden. Der Zuschuss pro Hektar beträgt weiterhin 120 €/ha.
Auslaufende Verträge vom Jahr 2009 müssten ebenfalls spätestens zum 31.01.2014 neu beantragt werden,
wenn weiterhin die Förderung des RAK-Einsatzes gewünscht wird.
- Infos: Peter Wolter 0931/9801215
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.