Erhöhte Anreicherung 2013 wird zugelassen
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Somit können im Anbaugebiet Württemberg (Weinbauzone A) Trauben, Most, gärender Most, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2013 statt um 3,0 %vol. (= 24 g/l) dann aus-nahmsweise um maximal 3,5 %vol. (= 28 g/l) angereichert werden.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat keine Bedenken, wenn die erhöhte Anreicherungsspanne für den Jahrgang 2013 bereits vor der formalrechtlichen Zulassung angewandt wird. Die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg sind gehalten, dies im Vorgriff auf die kommende EU-Regelung zu dulden.
Zu beachten ist, dass der erhöhte Grenzwert nur für die (additive) Anreicherung mit Saccharo-se, RTK usw. gilt. Im Falle der (subtraktiven) Anreicherung durch teilweise Konzentrierung von Traubenmost bleibt es hingegen bei der normalen Spanne von 2 %vol. (16 g/l).
Auch die Anreicherungsobergrenzen in Württemberg bleiben unverändert.
- Deutsche Weine (ohne geografische Angabe) und Landweine: 12 %vol. bei Weißwein bzw. 12,5 %vol. bei Rotwein (allen anderen Weinarten)
- Qualitätswein: 15 %vol.
Der Vollständigkeit halber sei angefügt, dass bei Erzeugnissen, die hiernach als Prädikatswein vermarktet werden sollen, jegliche Anreicherung weiterhin unzulässig ist.
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