Abgabe der Ernte- und Weinerzeugungsmeldung für das Jahr 2013
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Ausdrücklich weist die LWG nochmals darauf hin, dass diejenigen zur Ernte- und Erzeugungsmeldung verpflichteten Personen, die ihre Meldung nicht rechtzeitig vorgelegt haben, im laufenden und im darauf folgenden Wirtschaftsjahr vom Bayerischen Programm zur Förderung des Weinbaus - Teil C „Investitionen“ ausgeschlossen werden können. Zudem handelt jeder Meldepflichtige, der seine Traubenernte- Weinerzeugungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet, ordnungswidrig. Nach dem Gesetz können solche Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die ausgefüllten Formblätter können direkt oder auf dem Postweg bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, abgegeben werden.
Weitere Auskünfte erteilen
- Frau Eisenmann Tel. 0931/9801-263,
- Frau Mann Tel. 0931/9801-266,
- Frau Göpfert 0931/9801-257 oder
- Frau Grohme 0931/9801-267.
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