Ministerium in München gibt endgültiges Go für Förderprogramm
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Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten mitteilt, ist der Teil A Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Rahmen des Förderprogramms zur Stärkung des Weinbaus ab sofort wieder geöffnet.
Für die Förderperiode 2014 bis 2018 stehen Fördergelder bereit.
Gefördert werden natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Unternehmenssitz in Bayern, die Weinbau betreiben.
Alle erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter stehen in Kürze im Internet-Förderwegweiser
des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser zur Verfügung. Steht kein Internetzugang zur Verfügung können die Antragsunterlagen auch bei der LWG angefordert werden. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.
Wichtige Neuerungen:
- Antragstellung für 2014 ab sofort bis 31. Jan. 2014 möglich, allerdings nur für Rebflächen, die anschließend bis Ende Mai gepflanzt bzw. mit Tropfschläuchen versehen werden. Für den Antragszeitraum 2013/2014 gilt, dass pro Antragsteller ein Antrag mit einer Auszahlung für 2014 und/oder 2015 gestellt werden kann. Von der Förderung sind Bewirtschafter mit widerrechtlichen Rebflächen (sog. Schwarzpflanzungen) ausgeschlossen.
- Neu ist ab der kommenden Förderperiode, dass auch für bereits gerodete Flächen Antrag gestellt werden kann, da die Rodung nicht mehr der Beginn der Maßnahme ist.
Je Antragsteller ist grundsätzlich nur ein Antrag auf Unterstützung für ein Auszahlungsjahr möglich. In diesem Antrag müssen alle Feldstücke, für die eine Förderung beantragt wird, enthalten sein. Sollte aus weinrechtlicher Sicht eine Feldstücksneubildung erforderlich sein, muss diese unbedingt vor Antragstellung erfolgen.
Maßnahmenbeginn
Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn mit der Maßnahme nicht vor Stellung eines Antrages auf Unterstützung begonnen wurde.
Als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt insbesondere:
- Bei der Umstellung und Umstrukturierung der Kauf von Stickel, Pflanzzeichen und Draht für den erforderlichen Drahtrahmen.
- Bei der Tropfbewässerung der Kauf der Tropfschläuche
- Beim Aufbau von Mauern, der Beginn des Aufbaus
Die Bestellung des Pflanzgutes ist weiterhin förderunschädlich!
Abschluss des Vorhabens 2014: (Zahlungsantrag Abgabe spätestens bis 31. Mai 2014)
Die Maßnahmen Umstrukturierung und Umstellung gelten als abgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung des Zahlungsantrages alle Pfropfreben gepflanzt, alle Pflanzzeichen gesteckt und für Abschluss 2014: alle Endpfähle eingeschlagen und verankert sind und ein Draht je Zeile gespannt worden ist oder alle Mittelstickel vorhanden und eingeschlagen sind
Abschluss des Vorhabens 2015: (Zahlungsantrag Abgabe spätestens bis 31. Mai 2015)
Wer die Vorgaben für den Abschluss 2014 aus zeitlichen Gründen nicht einhalten kann, der kann alternativ den Abschluss Mai 2015 wählen wobei hier dann der Drahtrahmen fertig erstellt sein muss. Anträge Tropfbewässerung gelten als abgeschlossen, wenn die Anlage installiert wurde, bei Anträgen Mauerbau, wenn der Bau der Mauer durchgeführt wurde. Für alle Maßnahmen müssen die erforderlichen Originalrechnungen für Reben, Draht, Stickel, Pflanzzeichen bzw Tropfschläuche mit dem Zahlungsantrag vorgelegt werden.
Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen
Zur Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen muss für drei Jahre ab der Auszahlung der Umstrukturierungsprämie erstmals und jeweils in den beiden folgenden Kalenderjahren ein Mehrfachantrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden. Innerhalb dieser drei Kalenderjahre darf die unterstützte Fläche nicht den Bewirtschafter wechseln. Ausgenommen ist ein Bewirtschafterwechsel innerhalb der Hofnachfolge oder die vorweggenommene Hofnachfolge durch Pacht.
Wir weisen darauf hin, dass in diesem Schreiben nur die wichtigsten Neuerungen zum Programm aufgeführt sind. Ausführlichere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen. Bitte lesen Sie diese äußerst aufmerksam durch.
Für das Verwirrverfahren gegen den Traubenwickler (RAK-Verfahren) können ebenfalls Neuanträge bis 31.01.2014 gestellt werden. Der Zuschuss pro Hektar beträgt weiterhin 120 €/ha.
Bei Fragen wenden sie sich an: Peter Wolter 0931/9801215
Ansprechpartner an der LWG:
Inge Schömig Tel.: 0931/9801-214, Mail: inge.schoemig@lwg.bayern.de
Peter Wolter Tel.: 0931/9801-215, Mail peter.wolter@lwg.bayern.de
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