Jungwinzer beziehen Stellung zum neuen Autorisierungssystem
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Den Jungwinzer im BDL ist das zu viel. Sie schlagen eine jährliche Genehmigungsfläche von moderaten 0,5 Prozent vor, die entsprechend der bisherigen Rebfläche unter den Anbaugebieten aufgeteilt werden soll. Wichtig ist ihnen dabei, dass Pflanzungen nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Anbauflächen genehmigt und für den einzelnen Betrieb nur in ganzen Schlägen erteilt werden.
Bei seiner Sitzung in Flonheim, Weinbaugebiet Rheinhessen, hat der Arbeitskreis des größten Jugendverbandes im ländlichen Raum auch festgestellt, dass es keine objektiven Gründe gibt, kleine und mittlere Betriebe größeren Betrieben vorzuziehen. Die JungwinzerInnen schlagen für den Fall, dass die Genehmigungsanträge die für Neuanpflanzungen vorgesehene Fläche übersteigen, vor, dieses Prioritätskriterium zu streichen. Gleiches empfiehlt er auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe. „Biobetriebe dürfen bei der Genehmigung von Neupflanzungen nicht bevorzugt werden“, so das BDL-Fachgremium.
Zudem halten die Jungwinzer es für sinnvoll, Neuanpflanzungen im Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen bevorzugt zu genehmigen, und schlagen vor, das Kriterium „Flächen, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind“ durch „Flächen, die einen Neigungswinkel von 30 Prozent oder mehr haben (Steillagen)“ zu ersetzen. „Grundsätzlich sollte die Frage der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens dem Unternehmer oder der Unternehmerin überlassen bleiben“, stellt Henrik Schweder, der Leiter der Arbeitsgruppe, fest.
Diese und weitere Änderungsvorschläge für die delegierten Rechtsakte zum neuen Autorisierungssystem für Rebpflanzungen ab 2016, die sich aus der Umsetzung der in die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgenommene Weinmarktordnung ergeben, haben die JungwinzerInnen im Bund der Deutschen Landjugend in einer Stellungnahme zusammengefasst. Diese finden Sie als PDF im Anhang.
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