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Rebschutzhinweis Nr. 2 – Weinbauberatung Bad Mergentheim

Die außergewöhnlich warme Witterung der letzten Wochen hat die Rebentwicklung weiterhin vorangetrieben. Die meisten Anlagen befinden sich zwischen Knospenaufbruch (BBCH 09) und erstes Blatt entfaltet (BBCH 11). In besonders frühen Lagen und bei frühen Sorten sind bereits bis zu 3 Blätter sichtbar. Allgemein ist der Austrieb sehr uneinheitlich und ungleichmäßig.

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Die vorhergesagten Nachttemperaturen in dieser Woche sorgen bei vielen Winzern für Sorgenfalten im Gesicht. Bereits heute morgen wurde in den bekannten Frostlagen leichter Bodenfrost gemessen. Auf Grund des vorhergesagten, wolkenlosen Himmels und des auf Ost drehenden Windes in den kommenden Tagen ist eine verbreitete Frostgefahr nicht auszuschließen.
Sorgen bereitet auch die anhaltende Trockenheit. Derzeit wirkt sich die Trockenheit im Oberboden besonders auf die frisch gepflanzten Junganlagen bzw. Nachpflanzreben aus. Nach der Pflanzung sollten diese daher mit ca. 3 - 5 Liter Wasser angegossen werden. Dies gilt besonders auch für Maschinenpflanzung.


Knospenschädlinge:
In einigen Lagen ist der ungleichmäßige Austrieb auf die Fraßaktivität durch Knospenschädlinge zurückzuführen. Vielfach wurden die Schäden durch Erdraupen (Larven versch. Eulenfalter) verursacht. Jedoch sind auch Fraßschäden durch Rhombenspanner und Dickmaulrüssler zu verzeichnen. Durch die kühlere Witterung in dieser Woche schreitet die Rebentwicklung nur langsam voran, so dass die Schädlinge mitunter noch weiter fressen können. Kontrollieren Sie ihre Anlagen weiterhin sehr
genau! Sofern nur einzelne Bereiche eines Weinberges betroffen sind, ist insbesondere bei Erdraupen das Absammeln von Hand nach wie vor die beste Methode. Gegen Rhombenspanner stehen außerdem die Insektizide Steward, Spintor (bienengefährlich) und Mimic 0,05% zur Verfügung. Beim Einsatz gegen Rhombenspanner besteht auch eine Nebenwirkung auf Erdraupen und Dickmaulrüssler.


Phomopsis - Schwarzfleckenkrankheit
In vielen Anlagen sind die Symptome der Schwarzfleckenkrankheit (schiffchenartige Aufreisungen am basalen Holz, ausgebleichte Triebe) zu erkennen. Durch die kühle Witterung und wahrscheinlich nur kurze Nässeperioden in dieser Woche ist die Gefahr für eine Infektion durch die Sporen der Schwarzfleckenkrankheit jedoch sehr gering. Daher sind Bekämpfungsmaßnahmen in dieser Woche voraussichtlich nicht notwendig. Beachten Sie aber jeweils den aktuellsten Wetterbericht!


Peronospora und Oidium
Auch für eine Bekämpfung gegen diese Pilzkrankheiten ist es noch zu früh. Durch die anhaltend trockene Witterung konnte eine Keimung der Wintersporen von Oidium und Oosporen der Peronospora bisher nicht erfolgen. Hierzu sind kräftige Niederschläge erforderlich, die in dieser Woche nicht zu erwarten sind.


Wildschäden
Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Besonders die Sorten Lemberger und Acolon werden in Waldnähe gerne von Rehen bevorzugt und im Schnabeltriebbereich abgeweidet. In Lagen, die jährlich befressen werden, sollten Vergrämungsmaßnahmen schon kurz vor Beginn der Fraßtätigkeit durchgeführt werden. Den besten Schutz bietet ein Elektrozaun.
Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss der Schaden unverzüglich nach der Feststellung der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Mittel die wirken können aber nicht müssen: Streuen von Haarmehl-Dünger, Spritzung von Aminosol das einige Tage angegoren ist oder Netzschwefel.


Bodenpflege und Düngung
Sofern noch nicht geschehen, ist es im Hinblick auf die mögliche Frostgefahr ratsam hoch gewachsene Begrünungen zu mulchen. Auf andere Bodenbearbeitungsmaßnahmen ist zu verzichten, da diese die
Wärmeabstrahlung des Bodens verhindern. 
Vor den nächsten größeren Niederschlägen sollte die Stickstoffdüngung zum Abschluss gebracht werden. Die Düngemenge richtet sich in erster Linie nach dem Wuchsverhalten der jeweiligen Rebanlage im letzten Jahr bzw. Ergebnissen aus den Bodenproben.
Bei Herbizidanwendungen sollte generell an die Verhinderung von Abdrift gedacht werden. Dazu unbedingt die Windverhältnisse beachten und möglichst abdriftmindernde Düsen verwenden. Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden. Unsachgemäße Anwendungen von z.B. Wegrändern oder Böschungen sind gesetzeswidrig und schädigen die Außendarstellung des Weinbaus.


Umstrukturierungsanträge
Für eine zeitnahe Weiterbearbeitung der Umstrukturierungsanträge wird ganz besonders auf eine unverzügliche Zusendung der Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen hingewiesen, sobald gepflanzt ist bzw. die Schläuche in den Anlagen ortsfest verlegt sind. Bitte beachten Sie außerdem die notwendige Erstellung der Drahtanlage (Pflanzzeichen, Endstickel und ein Draht pro Rebzeile) in den neu gepflanzten Parzellen mit einer Hangneigung über 30% (Fördervoraussetzung!).


Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

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