Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Rebschutzhinweis Nr. 6 – Weinbauberatung Bad Mergentheim

Das wechselhafte und kühle Wetter der letzten Tage hat das Rebenwachstum sichtlich abgebremst. In dieser Woche liegen die Nachttemperaturen im niedrigen einstelligen Bereich, nach den derzeitigen Prognosen besteht in den nächsten Tagen aber keine Bodenfrostgefahr mehr.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Vielfach ist der Oberboden durch die Niederschläge gut durchfeuchtet und eine Befahrbarkeit der Anlagen (ohne nachhaltige Strukturschäden) ist wahrscheinlich erst zum Wochenende gegeben.


Die Entwicklungsunterschiede zeigen sich in diesem Jahr deutlich, während in frühen Lagen und Sorten bereits 9 Blätter entfaltet sind, ist in den späteren Lagen vielfach erst das 3-4 Blattstadium erreicht. Die unterschiedliche Entwicklung und die Befahrbarkeit der Anlagen muss auch bei der Pflanzenschutzstrategie und Mittelwahl berücksichtigt werden. Im Regelfall liegt der Spritzabstand bei 10-12 Tagen. Bei einer Behandlung zu Beginn der letzten Woche wäre somit unter Umständen noch eine Erneuerung der Beläge in dieser Woche sinnvoll, die Spritzung kann aber in Anlagen ohne Vorjahresbefall bei einer beständigen Wetterprognose durchaus auch noch Anfang nächster Woche durchgeführt werden.


Die mittelfristigen Wettervorhersagen melden Tagestemperaturen zwischen 20 und 25°C und eher milde Nachttemperaturen, so dass mit der Erwärmung eine zügige Rebenentwicklung zu erwarten ist. Nachdem die Frostgefahr nun vermutlich vorbei ist, sollten die restlichen Frostruten schnellstens entfernt werden da sie den anderen Trieben sonst sehr viel Energie für den zügigen Aufwuchs entziehen. Auch mit den bekannten weinbaulichen Arbeiten wie Ausbrechen, Stämmchen putzen und Entfernen der Doppel- und Kümmertriebe sollte zügig fortgefahren werden, da es sonst in den nächsten Wochen zu massiven Laubwandverdichtungen kommen kann.


Peronospora
Die Niederschläge der letzten Tage haben aufgrund der langen Feuchtperiode weitere Bodeninfektionen zugelassen. Derzeit liegen noch keine Meldungen von Ölflecken vor und auch hier würden die kalten Nachttemperaturen eine Sporulation verhindern. Die bereits bestehenden Beläge müssen jedoch erneuert und der Blattzuwachs geschützt werden. Falls bei den Laubarbeiten einzelne Ölflecken gefunden werden wird darum gebeten, dies an die Weinbauberatung telefonisch, per Fax oder auch per E-Mail zu melden.
Bei der anstehenden Behandlung reicht der Einsatz eines zugelassenen (und raubmilbenschonenden) Kontaktfungizides aus. In weit entwickelten Anlagen ist zur Wirkungsverbesserung insbesondere auf den zu erwartenden Neuzuwachs der Zusatz von Veriphos (1-1,5 L/ha) sinnvoll.


Phomopsis
Infektionen durch Schwarzfleckenkrankheit werden bei einer Behandlung gegen Peronospora in der Regel miterfasst. Beachten Sie allerdings die höheren Aufwandmengen in den Gebrauchsanleitungen bei einigen Mitteln, wenn sie eine ausreichende Wirkung erreichen möchten.


Oidium
In weit entwickelten Anlagen beginnt nun die kritische Infektionsphase in Bezug auf Oidium. Mit den prognostizierten Temperaturen wird der witterungsbedingte Infektionsdruck in der kommenden Woche ansteigen. Jedoch wird bei einem starken Neuzuwachs möglicherweise auch eine rasche Anschlussbehandlung notwendig werden. Aus diesem Grund reicht in späten Lagen ohne Vorjahresbefall der Einsatz von Netzschwefel (bis 4,8 kg/ha je nach Rebentwicklung) aus. In gefährdeten Lagen bringen organische Mittel (wie z.B. Talendo, Vivando, Dynali) nun eine bessere Wirkungssicherheit und eine verbesserte Dauerwirkung. Beim Einsatz von organischen Fungiziden ist es grundlegend einen konsequenten Wirkstoffwechsel einzuhalten, um Resistenzentwicklungen vorzubeugen. Genauere Hinweise dazu gibt es auf den Internetseiten der LVWO Weinsberg oder auch des Landwirtschaftsamtes.


Berechnung der Mittelmenge
Die Mittelmenge orientiert sich am Entwicklungsstadium der am weitesten entwickelten Anlagen, entsprechend erfolgt auch die Zuschaltung bzw. Ausrichtung der Düsen. Bei Behandlung von weniger weit entwickelten Beständen bietet es sich an z.B. ein oberes Düsenpaar abzuschalten. Ausgehend von der momentanen Rebenentwicklung ist der 1,5 bis 2 -fache Basisaufwand notwendig. Dies entspricht einer Berechnungsgrundlage von 600 - 800 Liter Brühe je ha. Die tatsächliche Wasseraufwandmenge je ha sollte max. 300 Liter nicht überschreiten.


Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Erzeuger von Tafeltrauben müssen an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen, aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten werden.


Chlorose
Erste Symptome von Chlorose sind erkennbar, aufgrund des seither geringen Wachstums tritt die „Gelbsucht“ aber nicht stärker in Erscheinung. In bekannten Chloroseweinbergen kann mit einem eisenchelathaltigen Blattdünger (z. B. Fetrilon 13%, Folizin DP, Wuxal Eisen plus, LibrelEisen) gearbeitet werden. Eventuell stickstoffhaltigen Mehrnährstoffblattdünger einsetzen. Bezüglich der Mischbarkeit grundsätzlich die Anwendungshinweise auf den Packungen beachten


Sonstige Hinweise:
Am 15.5.2014 endet die Antragsannahme des Gemeinsamen Antrags. Pfropfrebenrechnung sollten zur zügigen Antragsbearbeitung schnellstmöglich an das Landwirtschaftsamt gesendet werden, spätestens bis 15.7.2014. Mit Einreichung der Rechnung muss auch der Drahtrahmen erstellt sein, wenn ein entsprechender Hinweis auf dem Infoschreiben vermerkt ist.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren