Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014
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Die Weste in Rot, Gelb oder Orange muss der Euro-Norm DIN EN 471 entsprechen. Durch die Weste sollen Fahrer und Beifahrer nach einer Panne oder einem Unfall für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen sein. Die Weste dient also dem eigenen Schutz: Laut Verkehrssicherheitsexperten steigt die Sichtbarkeit durch das Tragen einer Warnweste im Dämmerlicht auf etwa 150 Meter. Ohne Weste wären Fußgänger für Autofahrer erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahrzunehmen.
Der Fahrer ist verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro. Idealerweise wird die Warnweste im Innenraum in der Nähe des Fahrersitzes deponiert. So können die Insassen schon mit der Weste bekleidet aus dem Auto steigen.
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