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Erhöhte Anreicherung für Trollinger in Württemberg wird zugelassen

Wegen der außergewöhnlich ungünstigen Witterungsverhältnisse während der Vegetationsperiode 2014 wird die EU per Ausnahmeregelung die zulässige Anreicherungsspanne im Anbaugebiet Württemberg für die Rebsorte Trollinger um 0,5 % Vol. erhöhen.

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Somit können im Anbaugebiet Württemberg (Weinbauzone A) Trauben, Most, gärender Most, Jungwein und Wein der Rebsorte Trollinger des Jahrgangs 2014 statt um 3,0 %Vol. (=24g/l) dann ausnahmsweise um maximal 3,5 %Vol. (=28g/l) angereichert werden.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat keine
Bedenken, wenn die erhöhte Anreicherungsspanne für den Jahrgang 2014 bereits vor der
formalrechtlichen Zulassung angewandt wird. Die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg sind gehalten, dies im Vorgriff auf die kommende EU-Regelung zu dulden.

Zu beachten ist, dass der erhöhte Grenzwert nur für die (additive) Anreicherung mit Saccharose, RTK usw. gilt. Im Falle der (subtraktiven) Anreicherung durch teilweise Konzentrierung von Traubenmost bleibt es hingegen bei der normalen Spanne von 2 %Vol. (16 g/l).

Auch die Anreicherungsobergrenzen in Württemberg bleiben unverändert.

  • Deutsche Weine (ohne geografische Angabe) und Landweine: 12 % Vol. bei Weißwein bzw. 12,5 %Vol. bei Rotwein (allen anderen Weinarten)
  • Qualitätswein: 15 %Vol.

Der Vollständigkeithalber sei angefügt, dass bei Erzeugnissen, die hiernach als Prädikatswein vermarktet werden sollen, jegliche Anreicherung weiterhin unzulässig ist.

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