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Ökoweinbau: Bis zum 24. November Kupfermengen melden

Mit Schreiben des BVL vom 11.Juli 2014 wurde die erlaubte Reinkupfermenge von 3 kg/ha im Rahmen einer „Zulassung für Notfallsituationen“ auf 4 kg/ha erhöht. Die Genehmigung galt vom 12. Juli bis 08. November 2014 für insgesamt bis zu 1500 ha im ökologischen Weinbau.
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Betroffene Indikationen sind Peronospora und Schwarzfäule mit folgenden Präparaten:
Cuproxat (Kupfersulfat), Cuprozin Flüssig, Cuprozin progress, Funguran progress, Kocide Opti (alle Kupferhydroxid).


Die Anwendung war nur erlaubt, wenn

  • im 5-Jahreszeitraum (das aktuelle und die vier vorausgegangenen Jahre) die Jahresdurchschnittsmenge von 3 kg Reinkupfer nicht überschritten wurde (also im 5 Jahreszeitraum max. 15 kg Reinkupfer/ha angewendet wurden)
  • die Anwendung unter Angabe der tatsächlich verwendeten Menge und behandelten Fläche bis zum 24. November 2014 der zuständigen Landesbehörde gemeldet wird.

Die Meldung in Bayern hat zu erfolgen an:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Amtlicher Rebschutzdienst
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim

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