Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Meldetermine Abschlussprüfung Ausbildung Winzer/Winzerin Baden-Württemberg

Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Sommer 2015 Abschlussprüfungen im Beruf Winzer/Winzerin durch.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 genannten Prüfungsanforderungen. Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 17.11.2008 abgenommen. Nähere Auskünfte erteilen die Ausbildungsberater bei den Landratsämtern (Untere Landwirtschaftsbehörde).

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis spätestens Freitag, den 20. März 2015 beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformblattes einschließlich der nachstehend genannten Unterlagen einzureichen.

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • 1. Lebenslauf (tabellarisch) mit Unterschrift
  • 2. Nachweis über die erfüllte Schulpflicht (Abschluss- bzw. Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule) sowie ggf. Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
  • 3. Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (insbesondere auch in der Kellerwirtschaft)
  • Bei Ausbildung in anderen Regierungsbezirken/Bundesländern ist der Berufsausbildungsvertrag mit vorzulegen.
  • 4. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung
  • 5. Abnahmebescheinigungen von zwei Arbeitsvorhaben
  • 6. Das ordentlich und vollständig geführte Berichtsheft; Bewerber, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben mindestens eine Betriebsbeschreibung vorzulegen.


Bei Nr. 2 und 3 sind beglaubigte Kopien einzureichen.

Die aufgeführten Unterlagen sind rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Zur Abschluss-prüfung wird nach Erfüllung der übrigen Voraussetzungen zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet und wer das Berichtsheft bis 1. Juni 2015 ordnungsgemäß und vollständig geführt hat.

In besonderen Fällen wird auch zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf Winzer/Winzerin tätig war.

Der schriftliche Prüfungsteil wird landeseinheitlich am 09. und 10. Juni 2015 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen in Freiburg und Heilbronn abgenommen.

Der mündlich-praktische Prüfungsteil findet ab Ende Juli 2015 auf Weinbaubetrieben statt.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren