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Deutscher Weinbauverband (DWV) fordert Änderungen beim Weingesetzentwurf

Der DWV begrüßt, dass das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einführung des neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzungen verabschiedet hat, allerdings sieht er noch erheblichen Diskussionsbedarf.
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Der DWV lehnt, ebenso wie alle Bundesländer, den Vorschlag der Bundesregierung für das Anmeldeverfahren von neuen Rebpflanzungen als zu bürokratisch ab. Der Berufsstand fordert ein einfacheres und transparentes Verfahren.


Hinsichtlich neuer Genehmigungen für Anpflanzungen fordert der DWV, der Marktlage entsprechend behutsam und marktgerecht in das neue System zu starten. Während die Bundesregierung jährlich 500 Hektar neue Pflanzungen für die ersten beiden Jahre vorschlägt, spricht sich der DWV für 300 Hektar aus. Bei dieser Forderung wurde insbesondere berücksichtigt, dass es noch rund 3000 Hektar alte Pflanzrechte gibt, die bis 2020 in neue Genehmigungen umgewandelt werden können. Der Bedarf und die Nachfrage nach neuen Genehmigungen werden in den einzelnen Weinbaugebieten unterschiedlich hoch sein. Über die Vergabe wird in einem nationalen Verfahren entschieden.


Hierbei sollen sogenannte Prioritätskriterien über die Rangfolge der Genehmigungen herangezogen werden, sofern die Summe der Anträge für neue Anpflanzungen die verfügbare Höchstgrenze pro Jahr überschreitet. Während die Bundesregierung nur ein Prioritätskriterium, eine bevorzugte Behandlung der Hang- und Steillagen vorschlägt, spricht sich der DWV noch dafür aus, im Sinne einer Förderung der Qualitätspolitik Anträge für Weine mit geschützten Ursprungsbezeichnungen unter noch genauer festzulegenden Bedingungen zu priorisieren.


Präsident Weber: „Die Anbaupolitik muss sich an den Entwicklungsmöglichkeiten des Marktes ausrichten. Sie sollte aber auch Signale für einen Erhalt der traditionellen Wein- und Kulturlandschaften, insbesondere der Hang-, Steil- und Terrassenlagen, setzen und eine Qualitätsförderung zum Ziel haben. Schließlich muss für einfache Verwaltungsstrukturen gesorgt werden. In diesem Sinne erwarten wir, dass bei den Beratungen im Bundestag und Bundesrat Nachbesserungen des Entwurfs beschlossen werden.“

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