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Rebschutzhinweis Nr. 14 – Weinbauberatung Heilbronn

Nach einer kleinen Verschnaufpause geht es mit den Temperaturen nun wieder nach oben. Die Reben entwickeln sich auch trotz der ausbleibenden Niederschläge überwiegend gut weiter. Ausnahme hier sind lokale Trockenstandorte und vor allem Junganlagen. Das Ertragsniveau muss gerade in jungen Anlagen kritisch beobachtet werden. Eine Überlastung in den ersten Jahren kann über mehrere Jahre die Anlage stressen. Ertragskorrekturen können, sofern nötig, noch bis zum Farbumschlag durchgeführt werden. Vor allem bei roten Sorten sollten als vorbeugende Maßnahme gegen die Kirschessigfliege dann keine Trauben mit bereits vorhandenem Zuckergehalt mehr auf den Boden geschnitten werden.

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Seit Ende letzter Woche gehen Meldungen von Oidiumbefall ein. Gründe hierfür sind häufig Strategiefehler bei der Mittelwahl und den Spritzabständen oder erhöhter Druck von stark befallenen Flächen in der Umgebung. Bei jährlich wiederkehrenden Mehltauproblemen wird dringend empfohlen die eigene Spritzstrategie zu überprüfen und nach der Fehlerquelle zu suchen. Sind die Bestände gesund, kann bei den beiden letzten verbleibenden Spritzungen auf Mittel mit geringerer Dauerwirkung umgestiegen werden.

Kritische Anlagen sollten weiterhin auf Mehltaubefall beobachtet werden und gegebenenfalls muss eine stoppende Sondermaßnahme durchgeführt werden. Die Erfolgsaussichten von Stoppbehandlungen sind immer ungewiss, jedoch verringern sich diese mit zunehmendem
Beerenwachstum und Ausbreitung des Mehltaus. Der Spritzabstand in unkritischen Beständen kann momentan bei 12- 14 Tagen liegen. Eventuelle Mitteleinschränkungen der jeweiligen Absatzorganisationen sind gesondert zu beachten.

Ab Mitte Juli sollten keine Präparate mit 56 Tagen Wartezeit (z.B. Dithane Neo Tec, Electis, Polyram, Netzschwefel) verwendet werden.

Peronospora

Bei geringem Infektionsdruck und vorbeugend vor Niederschlägen/Gewitter genügt ein Kontaktfungizid.

Oidium

Die Anfälligkeit der Beeren nimmt nun ab dem Stadium Erbsengröße ab. In unkritischen Beständen können vorzugsweise die Mittel Topas, Systhane, oder Vento Power zum Einsatz kommen. Der Trollinger kann auch noch etwas länger anfällig bleiben und es wird daher empfohlen in gefährdeten Flächen, z.B. bei starkem Mehltaubefall in der Nachbarschaft, die Spritzabstände weiterhin etwas enger zu halten.
Für mögliche Sonderbehandlungen gibt es auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes Heilbronn zusätzliche Infos. Die Strobilurine Flint, Universalis, Cabrio Top, Discus werden aus Resistenzgründen nicht mehr empfohlen.

Stiellähme

In Stiellähme empfindlichen Sorten und Lagen kann wo erlaubt, ein Magnesiumhaltiger Blattdünger wie z.B. Bittersalz oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid (z.B. Falnet oder Lebosol Magnesium 500) eingesetzt werden. Empfindliche Sorten sind z.B. Lemberger, Cabernet Dorsa, Dornfelder, Acolon oder auch Trollinger (rosa saure Beerchen) und Muskattrollinger.

Sauerwurm

Momentan werden noch teilweise hohe Fangzahlen des Bekreuzten Traubenwicklers in nicht verwirrtem Gebiet gemeldet. Der Flug des Einbindigen Traubenwicklers geht zurück. Aufgrund der verzettelten Flugaktivität kann in nicht verwirrten Gebieten ein zweiter Einsatz notwendig sein. Zur Resistenzvermeidung bei der Durchführung von eventuellen zwei Bekämpfungsmaßnahmen, muss ein Wirkstoffgruppenwechsel durchgeführt werden. Empfohlen wird der Einsatz eines bienenungefährlichen Insektizides.

Sonstiges und Mittelmenge

- Bei starkem Befallsdruck kann ggf. ein Akarizid gegen Rote Spinne eingesetzt werden

- Bei der Erzeugung von Tafeltrauben oder Keltertrauben, die als Esstrauben in den Verkehr gebracht werden, sind die unterschiedlichen Mittelzulassungen unbedingt zu beachten.

- Umstrukturierung: Heute 15.07.2015 ist letzter Abgabetag für Pfropf-/ Schlauchrechnungen. Ab jetzt muss dann auch die Maßnahme fertiggestellt sein und sofern erforderlich der Drahtrahmen (mind. Pflanzpfähle, Endstickel und ein Draht) erstellt sein.

- In Bezug auf mögliche Maßnahmen zur Kirschessigfliegenbekämpfung wird Anfang August informiert.

- Beim momentanen Entwicklungsstand ist der 4 fache Basisaufwand anzuwenden.

Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 22. Juli 2015.

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