Rebschutzhinweis Nr. 15 – Weinbauberatung Heilbronn
Die Hitzewelle hat laut langfristigem Wettertrend nun seinen Höhepunkt erreicht und einen etwas gemäßigteren Monatsausgang gemeldet. Örtlich sind aktuell Gewitter gemeldet. Erste Acolonbeerchen haben sich bereits verfärbt. Sollten sich im Reifeverlauf anhaltend nasse Bedingungen einstellen, kann dies vergleichbar mit letztem Jahr, zum Abdrücken und Aufplatzen der Beerenhaut führen. Die Maßnahme „Traubenteilen“ kann in kompakten Sorten zur Botrytisbekämpfung noch durchgeführt werden. Diese Maßnahme eignet sich vor allem auch bei stiellähmeanfälligen Sorten durch Abschneiden der Traubenspitze. Mit dem nahenden Reifebeginn schließt sich das Fenster für diese Maßnahme, denn mit der Einlagerung von Zucker können Verletzungen an Beeren die Fäulnis begünstigen.
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Eine gute Belichtung und Belüftung der Traubenzone hat positive Effekte auf pilzliche aber auch tierische Schaderreger wie Ohrwurm und Essigfliegen. Stehen Entblätterungsmaßnehmen noch aus, wird empfohlen diese momentan nur moderat durchzuführen. Besonders in Anlagen in denen bisher nicht entblättert wurde ist die Sonnenbrandgefahr nun bis zum Farbumschlag am größten. Sobald sich die Trauben verfärben, kann nun wo nötig, mit der Ertragsregulierung durch Entfernen ganzer Trauben begonnen werden. Bevorzugt werden Trauben mit sichtbarem Reiferückstand und an Kurztrieben entfernt. In Junganlagen ohne Ertrag werden Pflanzenschutzmaßnahmen noch bis Anfang September empfohlen um möglichst lange gesundes und aktives Laub für eine gute Holzreife zu erhalten. Peronospora ist weiterhin auf niedrigem Niveau und bei Oidium hat sich der Befall nicht großflächig ausgedehnt, sondern bleibt lokal auf Einzelflächen begrenzt. Der Spritzabstand in unkritischen Beständen kann momentan bei 12- 14 Tagen liegen. Wartezeiten der eingesetzten Mittel beachten. Eventuelle Mitteleinschränkungen der jeweiligen Absatzorganisationen sind gesondert zu beachten.
Peronospora
Bei geringem Infektionsdruck und vorbeugend vor Niederschlägen/Gewitter genügt ein Kontaktfungizid.
Oidium
Bei den letzten 1-2 Behandlungen genügt in befallsfreien Anlagen der Einsatz eines azolhaltigen Mittels wie Topas oder Systhane. Vor allem in Befallsflächen und bei spät reifenden Sorten wie Trollinger und Lemberger ist, insbesondere zum Schutz der Blätter, der Zusatz eines organischen Mehltaumittels bis zur Abschlussbehandlung sinnvoll.
Herbizide
Beim Einsatz von Glyphosat müssen alle Stockaustriebe mindestens 2-3 Tage vor der Anwendung entfernt sein, um eine Einlagerung in das Wurzelsystem der Reben zu vermeiden. Wuchsstoffhaltige Herbizide (z.B. U46 M Fluid) sollten nicht bei starker Mittagshitze ausgebracht werden um Schäden über die Dampfphase zu vermeiden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen, sowie auf unbefestigten Graswegen oder an Weinbergsrändern ist verboten! Auch für Herbizide gibt es Wartezeiten, die einzuhalten sind.
Kirschessigfliege
Momentan besteht noch keine Gefahr für die Trauben, da sie erst mit beginnender Reife für die Kirschessigfliege attraktiv werden. Vorbeugende Maßnahmen sind vor allem in gefährdeten Sorten (z.B. Acolon, Cabernet Carol/Cortis/Dorsa, Dornfelder, Dunkelfelder, Frühburgunder, Gewürztraminer, Portugieser, Regent, Roter Gutedel, Roter/Gelber Muskateller, Trollinger) nun wichtig.
Vorbeugende weinbauliche Maßnahmen
- Angepasste Entblätterung der Traubenzone für gute Belichtung und Belüftung
- Ertragsregulierung vor Farbumschlag
- Kein Belassen von Trauben/Traubenteilen mit vorhandenem Zuckergehalt auf dem Boden in der Anlage
- Maßnahmen zur Lockerung der Traubenstruktur, Traubenverletzungen vermeiden
- Begrünung kurz halten
Ob und wann eine mögliche Bekämpfung notwendig ist, wird voraussichtlich Anfang August mitgeteilt werden.
Sonstiges und Mittelmenge
- Der Flug der 2. Generation des Bekreuzten Traubenwicklers ist seit dieser Woche stark zurückgehend. Überwiegend in späten Lagen kann es in nicht verwirrtem Gebiet sinnvoll sein eine 2. Behandlung durchzuführen. Örtliche Fangzahlen und Flughöhepunkte sind zu beachten.
- In Stiellähme empfindlichen Sorten und Lagen kann wo erlaubt, ein Magnesiumhaltiger Blattdünger wie z.B. Bittersalz oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid (z.B. Falnet oder Lebosol Magnesium 500) eingesetzt werden. Bei bekannten Stiellähme- Problemflächen sind mind. 2 Behandlungen in die Traubenzone notwendig.
- Bei der Erzeugung von Tafeltrauben oder Keltertrauben, die als Esstrauben in den Verkehr gebracht werden, sind die unterschiedlichen Mittelzulassungen unbedingt zu beachten.
- Beim momentanen Entwicklungsstand ist der 4 fache Basisaufwand anzuwenden.
Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 29. Juli 2015.
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