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Rebschutzhinweis Nr. 14 – Weinbauberatung Bad Mergentheim

Wenig Stress im Pflanzenschutz, überwiegend gesunde Bestände und jede Menge Sonne. So lassen sich die letzten Wochen zusammenfassen. Getrübt wird das Bild derzeit nur durch den immer stärker werdenden Trockenstress. Erinnerungen an das Extremjahr 2003 werden wach…Nach aktueller Wetterprognose dürfte mit einer gewittrigen Störung in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag die aktuelle Hitzephase ihr vorläufiges Ende erreichen und für die nächsten Tage sieht es derzeit nach angenehmen Temperaturen um 25 °C aus. Punktuell können mögliche Gewitter für ein wenig Entlastung sorgen, aber nach
nennenswerten, geschweige denn flächendeckenden Niederschlägen sieht es bis Monatsende nicht aus. Das Thema Trockenheit wird uns also weiterhin beschäftigen.

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Teilweise muss man bereits jetzt davon ausgehen, dass die Situation Auswirkungen auf die Erträge haben wird. Das Beeren- und Traubenwachstum verlangsamt sich durch den Trockenstress, jedoch zeigen sich bei kompakten Sorten und Klonen auch sehr dicht gepackte Trauben. Hier kann derzeit durch das
„Traubenteilen“ eine Auflockerung und somit ein effektiver Botrytisschutz erreicht werden. Mit den anderen ertragsregulierenden Maßnahmen sollte abhängig von der Wasserversorgung nun ebenfalls
begonnen werden. Inzwischen zeigen sich vor allem in kürzlich entblätterten Anlagen wie erwartet erste Sonnenbrandschäden an den Trauben. Bei hohen Temperaturen sollten geplante Entblätterungs- und Laubschnittmaßnahmen ausgesetzt werden um die Sonnenbrand-gefahr zu minimieren. Bei moderateren Temperaturen kann diese Arbeit weitergeführt werden. Ölflecken durch Peronospora sind weiterhin nur in Ausnahmesituationen zu finden, auch Oidiumbefall bleibt auf Einzelparzellen begrenzt.

Die Spritzabstände können in befallsfreien Anlagen im Moment bei 12 - 14 Tagen liegen. In Junganlagen ohne Ertrag werden die Pflanzenschutzmaßnahmen bis Anfang September konsequent weitergeführt, um eine gute Holzreife zu erlangen. Beachten Sie bitte bei anstehenden Behandlungen bezüglich der Terminierung und Mittelwahl unbedingt die Vorgaben ihrer Vermarktungsorganisation!

Peronospora

Durch die geringe Anfälligkeit der Trauben gilt es jetzt nun bei weiterhin geringem Infektionsdruck in erster Linie den Neuzuwachs an den Geiztrieben gesund zu halten. Kontaktpräparate mit kurzer
Wartezeit wie z.B. Folpan 80 WDG (35 Tage Wartezeit) reichen vollkommen aus. Nur bei wechselhafterem Wetter bieten die Präparate Mildicut (21) oder Profiler (28) durch einen gewissen systemischen Schutz des Neuzuwachses einen Zusatznutzen.

Oidium

Bei den noch anstehenden Behandlungen genügen azolhaltige Präparate wie Topas oder Systhane. Vor dem Hintergrund des Antiresistenzmanagements sind Produkte auf der Basis von Bicarbonat (Vitisan, Kumar) zur Abschlussbehandlung eine interessante Alternative auf Standorten, denen der Wasserstress noch nicht allzu sehr zugesetzt hat. Bei vollständig gesunden Anlagen kann in weniger gefährdeten Sorten bei der Abschlussbehandlung sogar auf ein Oidiummittel verzichtet werden.

Stiellähme

Zur Vorbeugung von Stiellähme wird bei empfindlichen Sorten und gefährdeten Flächen der Einsatz eines Magnesium- Blattdüngers (z.B. Bittersalz oder andere Mg-Präparate) empfohlen. In trockengestressten Anlagen wäre Letzteren aufgrund der besseren Verträglichkeit gegenüber Bittersalz der Vorzug zu geben.

Esca, Schwarzholz- oder Eutypiosestöcke

Esca-, Schwarzholz- oder Eutypiosestöcke sollten bereits bei Sichtbarwerden erster Symptome markiert werden und beim Winterschnitt abgesägt werden. Dies erhöht die Erfolgsaussichten, wenn mit einem
Stockausschlag im Folgejahr der Stamm neu aufgebaut wird. Zeigt der nachgezogene Stock ebenfalls wieder Symptome, hilft nur noch Roden.

Herbizideinsatz

Mit glyphosathaltigen Herbiziden dürfen innerhalb eines Jahres maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg
pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. Stockausschläge sind 2-3 Tage vor der Behandlung zu entfernen, alternativ kann dies auch direkt nach der Behandlung erfolgen. Die Anwendung von wuchsstoffhaltigen Herbiziden (z.B. /U/ /46 M-fluid/) ist ab Erbsengröße grundsätzlich zulässig. Allerdings sollten bei einem Einsatz mögliche Abdriftschäden über die Dampfphase nicht außer Acht gelassen werden.

Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen hinsichtlich des Alters einer Anlage und des Anwendungstermins sind einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass Herbizide nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen und auf unbefestigten
Graswegen, Trockenmauern oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen!

Kirschessigfliege

Die Rebanlagen werden frühestens mit beginnender Reife attraktiv für die Kirschessigfliege, für Behandlungen ist es daher noch zu früh. Positiv ist derzeit, dass die extreme Hitze der vergangenen
Wochen der Fliegenpopulation stark geschadet hat. Mit dem beginnenden Umfärben startet dann auch das landesweite Eiablagemonitoring, die Flugzahlen werden ganzjährig überwacht. Die Ergebnisse können unter http://monitoring.vitimeteo.de/$/ eingesehen werden.

Vorbeugende Maßnahmen sollten vor allem bei gefährdeten Rebsorten konsequent weiterverfolgt werden. Neben der vielfach durchgeführten Entblätterung der Traubenzone und dem Kurzhalten der Begrünungen sollte nun das Hauptaugenmerk auf die Trauben gelegt werden. Ertragsregulierungen sollten vor Reifebeginn abgeschlossen sein, Bodentrauben sollten gemulcht oder aus der Anlage entfernt werden, Traubenverletzungen müssen vermieden werden. Falls durch die Bonitur- und Monitoringmaßnahmen Zuflug bzw. Eiablage festgestellt wird, werden wir schnellstmöglich informieren.

Mittelmenge

Der Mittelaufwand beträgt das 4-fache der Basismenge. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Bei der Erzeugung von Ess- bzw. Tafeltrauben sind die eingeschränkten Mittelzulassungen unbedingt zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 29. Juli 2015.

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