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Rebschutzhinweis Nr. 20 – Weinbauberatung Heilbronn

Der sanfte Landregen am vergangenen Wochenende mit Mengen um 20 Liter je m² hat den Reben und der Natur nochmals gut getan. Bewässerungsmaßnahmen dürften damit überwiegend erledigt sein. Für die Reifeentwicklung und Aromaausbildung der Trauben ist es gut, wenn die Reben jetzt nicht mehr zu üppig wachsen.

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Die Rebe geht jetzt in ihre „generative Phase“, sprich, sie ist jetzt bestrebt, die Trauben möglichst attraktiv für Lebewesen zu machen, damit diese nach dem Fraß von Beeren die Samen möglichst weit verbreiten. Zu starker vegetativer Wuchs behindert zum einen die anlockende Wirkung der Beerendiebe und zum anderen ist dies auch für die von der Natur ursprünglich nicht vorgesehene Verwendung der Beeren zu hochwertigem Wein ungünstig. Auch von Bodenbearbeitungsmaßnahmen sollte jetzt dringend Abstand genommen werden. Dies fördert einzig und allein Wuchs und Fäulnis. Einzig sinnvolle Bodenpflege ist jetzt noch das Mulchen, wenn die Begrünung zu hoch wird. Nicht mehr rückgängig zu machende Trockenstressschäden sind bei maximal 10 % der Weinberge festzustellen. Dies betrifft dort sowohl die Erntemenge wie auch die Qualität. Die weiterhin sommerlichen Temperaturen bis zum Monatswechsel werden in Verbindung mit der Bodenfeuchte die Reife in den aktiven Weinbergen weiter enorm voran bringen. Mit Zunahmen von 10° Oechsle innerhalb einer Woche darf gerechnet werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass erste frühreifende Sorten bereits zum Beginn des Heilbronner Weindorfs ab dem 11. September gelesen werden. Allgemeiner Start dürfte dann aber in der Woche Mitte September sein. Bei der Festsetzung des Lesetermins sind die Wartezeiten der zuletzt eingesetzten Pflanzenschutzmittel zwingend zu beachten.


Der aktuelle Witterungsverlauf ist auch sehr günstig dafür, dass die wegen der Regenfälle vereinzelt aufgeplatzten Beerchen noch keine Fäulnis zeigen. Maßnahmen und Wundermittel, die Fäulnis bei ungünstiger werdenden Witterungsverhältnissen verhindern zu können, gibt es nicht.


Kirschessigfliege (KEF):
Wie bereits letzte Woche, hört man von zunehmendem Beerenbefall bei einigen Beerenkulturen. Noch wurde allerdings - Stand 26. August – im Weinbau kein Beerenbefall festgestellt. Das oben beschriebene Aufplatzen oder auch Mikrorisse mit kleinen Safttröpfchen darf nicht mit KEF-Befall verwechselt werden. Auch der Flug der Kirschessigfliegen in der Nähe der Weinberge ist nach wie vor nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß festzustellen. Die Situation ist nicht vergleichbar mit 2014.
Zum aktuellen Zeitpunkt und für die nächsten 8 Tage ist eine Behandlung von Rebflächen immer noch nicht sinnvoll. Bei den frühen Sorten ist nicht zu erwarten, dass aus dem Nichts heraus ein wirtschaftlich relevanter Schaden entsteht. Sobald erster Befall festgestellt wird muss entschieden werden, ob eine Behandlung noch sinnvoll und Wartezeit bedingt möglich ist oder ob der Lesebeginn entsprechend angepasst werden muss.
Sobald sich die KEF-Situation ändert, wird neu informiert.
Falls es sich abzeichnen sollte behandeln zu müssen, ist bei der Terminierung etwaiger Spritzungen wegen Einhaltung der Wartezeiten der Mittel immer von der frühestmöglichen Ernte der jeweiligen Anlage auszugehen. Die beiden für Württemberg vorzugsweise empfohlenen Mittel sind „SpinTor“ oder „Mospilan“. Beide Präparate haben 14 Tage Wartezeit. Wenn also zum Beispiel eine Acolonfläche am Montag, 14. September geerntet wird, darf ein Einsatz eines der beiden genannten Mittel spätestens am Montag, den 31. August erfolgen. Bis dorthin muss somit entschieden werden, ob eine Behandlung stattfindet.


Zählbeginn zur Bestimmung der Wartezeit ist also der Tag nach der Spritzung.


Entscheidungsgrundlagen für eine Behandlung:

  • Wo liegt die Fläche? (Gebüsch mit Brombeeren, Holunder etc. in der Nähe?)
  • Welchen Populationsaufbau der KEF gab es am Weinberg (Fangfallen mit KEF Fliegen beachten)
  • Sind erste KEF Befallsstellen sichtbar?
  • Gibt es bereits festgestellten Befall bei den Beerenproben des landesweiten KEF Beerenmonitorings im Weinbau. Dazu können im Internet die Ergebnisse des Vitimeteo Prognosesystem abgerufen werden. Dazu dient folgende Adresse: http://www.vitimeteo.de/monitoring/kefeifunde.shtml. Hier sind auch die Ergebnisse der Fallenfänge sichtbar.
  • Gibt es Vorschädigungen an den Beeren, die zusätzlich KEF anlocken?

Sollten in der Praxis Verdachtsfälle auf bereits sichtbaren Befall auftauchen, d.h. einzelne Beerchen zeigen die typischen KEF-Symptome, wird um Information der Weinbauberatung gebeten.
Allein über Fang der Fliegen und die Auswertung von Becherfangfallen ist leider keine ausreichende Genauigkeit für einen sinnvollen Behandlungsbeginn gegeben. Allerdings sind die Fangfallen dazu geeignet festzustellen, ob die Population sich aufbaut.
Wer über Massenfangverfahren versucht, einen Vermehrungsaufbau in den Flächen zu verhindern, sollte die Becher spätestens aufhängen, wenn die ersten Fallenfänge von KEF (Männchen der Drosophila suzukii haben schwarze Punkte an den Flügeln) am Rand der Rebflächen festgestellt werden.
Sobald eine erste Bekämpfungsnotwendigkeit besteht, wird zeitnah von dieser Stelle aus konkret informiert werden.

Kirschessigfliege und Mittelsituation
In Abstimmungsgesprächen mit vielen Stellen wird empfohlen, bei einem notwendig werdenden Einsatz gegen die KEF auf die genehmigten Präparate „SpinTor“ oder „Mospilan“ zurückzugreifen. Nur wenn im Bestand keine Bienen fliegen, wird als Erstoder auch möglicherweise einzige Behandlung SpinTor empfohlen. SpinTor ist bienengefährlich.
Bei notwendig werdender Doppelbehandlung wird als Zweitbehandlung nach ca. 1 Woche Mospilan eingesetzt. Bei Vorhandensein von Bienen wird SpinTor auch bei der Erstbehandlung durch Mospilan ersetzt. Mospilan ist als nicht bienengefährlich eingestuft. Es wirkt vornehmlich gegen Larven und nicht gegen die Fliegen selbst.
Das Mittel „Piretro Verde“ hat aktuell eine Notfallgenehmigung erhalten. Wegen der extrem kurzen Wirkungsdauer des Mittels sowie der bienen- und raubilbenschädigenden Wirkung wird das Produkt aus heutiger Sicht im Weinbau nicht empfohlen.


Die Anwendungsbestimmungen zum Bienenschutz sind immer zu beachten.
 

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