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Bayerischer Weinfonds unterstützt Wein-Marketing

Seit Einführung des bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 14 Millionen Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen.

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Mit den Mitteln des bayerischen Weinfonds von jährlich zirka eine Millionen Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH, Würzburg, Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.


Antragsfrist endet am 31. Oktober für Maßnahmen 2016
Daneben werden auch Marketingaktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2016 können von interessierten Gruppen bis zum 31. Oktober bei der LWG gestellt werden. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Förderung steht auf den Internetseiten der LWG zum Herunterladen zur Verfügung unter: http://www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668/index.php


Weitere Informationen:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim
Ansprechpartner: Elmar Henke
Tel. 0931 / 98010; Telefax: 9801270
Internet: www.lwg.bayern.de
E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de

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