Franken: Zahlungsanträge einreichen
2016 sind nach Abstimmung mit dem StMELF zwei Auszahlungsläufe im WBB vorgesehen, der erste im April und der zweite zum Ende des EU-Haushaltsjahres, also Ende September/Anfang Oktober. Soweit Einzelprojekte bereits abgeschlossen sind, oder in Kürze werden, und die Zahlungsanträge noch nicht eingereicht worden sein, wäre es für die Aufnahme in der ersten Zahllauf 2016 notwendig, dass – unter Berücksichtigung eines ausreichenden Zeitraumes für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle durch den Prüfdienst im März – die Zahlungsanträge bis spätestens Mitte Februar der LfL vorliegen.
Zudem weißt die LWG darauf hin, dass 15. Januar die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen bei der LWG eingegangen sein müssen.
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