Rebschutzhinweis Nr. 2 – Weinbauberatung Heilbronn
- Veröffentlicht am
Bezüglich eventuell notwendig werdender Regulierung von Knospenfraß durch Rhombenspanner und Erdraupen ist es wichtig zu erkennen, wann die Fraßaktivitäten zunehmen. Zu frühe Behandlung oder Absammeln ist nicht effektiv, ebensowenig ist es sinnvoll zu spät zu kommen. Leider lässt sich nicht vorhersagen, in welchem Jahr welche Befallsstärke zu erwarten ist. 2014 war der Befall lokal begrenzt sehr stark. Im Jahr 2015 dagegen überwiegend schwach. Deshalb sollten die gefährdeten Flächen ab Beginn des Knospenschwellens in zumutbaren Abständen auf Befallbeginn geprüft werden, um eventuelle Regulierungsmaßnahmen sinnvoll zum richtigen Zeitpunkt einleiten zu können.
Pheromone Aushängen gegen Traubenwickler
Die Termine zum Aushängen der Pheromondispenser sind mittlerweile weitgehend auf örtlicher Ebene fixiert. Bezüglich des Vegetationsfortschritts in Zusammenhang mit den empfohlenen Aushangterminen bietet es sich an, das Prognosesystem Vitimeteo auch hinsichtlich der erreichten Temperatursummen in Verbindung mit der Pheromonmethode zu verfolgen. Aus heutiger Sicht sind die geplanten Aushangtermine im Verlauf der ersten Aprilhälfte dahingehend plausibel.
Zur Kontrolle des Traubenwicklerfluges sowohl innerhalb wie auch außerhalb von Pheromonflächen sollten von den örtlich zuständigen Personen bis spätestens Mitte April auch neue Pheromonfallen ausgehängt sein.
Esca
Seit Februar 2016 ist in Deutschland das Produkt „Vintec“ der Firma Belchim Crop Protection durch sogenannte Notfallzulassung zeitlich beschränkt bis 30.05.2016 zugelassen. Der im Produkt enthaltene Trichoderma-Pilz besitzt aufgrund seiner antagonistischen Lebensweise eine vorbeugende Wirkung auf einige Erreger des Esca-Komplexes. Der genehmigte Einsatz umfasst Rebschulen sowie Junganlagen bis zum 4. Standjahr. Der Einsatz in älteren Anlagen ist aufgrund einer möglichen bereits schon älteren Besiedlung ohnehin wenig sinnvoll, da keine kurative Wirkung besteht. Derzeit existieren noch keine Langzeiterfahrungen, deshalb kann über die Effektivität dieser Methode unter Praxisbedingungen keine Aussage getroffen werden. Ein Effekt ist nur zu erwarten, wenn jährlich nach dem Rebschnitt das Produkt auf frische Schnittwunden, insbesondere im Kopf- und Stammbereich, angewandt wird, um dadurch eine Besiedlung mit Esca-Erregern zu vermeiden. Eine stark kosten- und mittelsparende Anwendung kann bei den ohnehin flächenmäßig meist untergeordneten jüngeren Anlagen in einem Betrieb mit Hilfe einer Rückenspritze erfolgen, da hier die extrem kleine Zielfläche ohne große Brüheverluste erreicht werden kann. Nachteil ist dabei natürlich die eingeschränkte Flächenleistung.
Laut Herstellerangaben ist bei der Anwendung des Mittels folgendes zu beachten:
- Die Dosierung mit 200 g Vintec pro 100 Liter Brühe ist einzuhalten
- Die Spritze muss absolut frei von Fungizidrückständen sein, da sonst der „gute“ Pilz bereits im Tank zerstört wird
- Die Tagestemperatur sollte über 10 ° C liegen
- Bis 24 Stunden nach dem Einsatz sollte kein Frost oder Regen zu erwarten sein
- Das Bluten der Reben kann schon eingesetzt haben, sollte aber nicht zu stark sein
- Eine gute Benetzung jeder Schnittwunde, insbesondere an zweijährigem oder älterem Holz ist zu gewährleisten
sonstiges
Wer einen Antrag auf Umstrukturierung gestellt hat, muss jetzt dieses Jahr bis spätestens 17. Mai (Pfingsten) über den Gemeinsamen Antrag die Auszahlung des Zuschusses beantragen. Das ist ein Ausschlusstermin! Die daraus resultierende Verpflichtung, Cross Compliance Regelungen einzuhalten, muss nach dem Jahr der Zuschussgewährung insgesamt drei Jahre lang ebenfalls über den Gemeinsamen Antrag angekreuzt werden. Ansonsten erfolgen Rückforderungen. Die Antragstellung des Gemeinsamen Antrags läuft dabei ausschließlich über das Online-Programm „FIONA“. Eventuelle Änderungen der beantragten Maßnahmen laufen dieses Jahr ebenfalls über „FIONA“!
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.