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Rebschutzhinweis Nr. 5 – Weinbauberatung Heilbronn

Die warmen Tage der vergangen Woche haben nicht nur uns, sondern auch den Reben gut getan. Die Entwicklung ist stark vorangegangen. Die weiteren Aussichten sind wechselhaft mit teilweise stärkeren Niederschlägen, verbunden mit einem Temperaturrückgang. Das Wachstum wird dadurch sehr wahrscheinlich wieder etwas verlangsamt.

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Überwiegend sind 3-6-Blätter entfaltet. In sehr exponierten Lagen hat je nach Sorte bereits ein deutliches Längenwachstum eingesetzt. Aktuell sind zwar keine kritischen Temperaturen gemeldet, jedoch sollten die Frostruten vorsichtshalber noch nicht entfernt werden. Die milde Witterung hat auch den Flug des Bekreutzten und Einbindigen Traubenwicklers verstärkt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass auf eine Bekämpfung des Heuwurmes, auch außerhalb der Verwirrflächen, verzichtet werden kann.


Fraßschäden durch Knospenschädlinge sind im „normalen“ Bereich. Vor allem der Rhombenspanner ist teilweise immer noch aktiv. Mit der weiteren Entwicklung werden die Reben diesem Schädling dann „davonwachsen“.


Peronospora:
Beim Eintreffen der gemeldeten Niederschläge in den kommenden Tagen, ist dann mit der Primärinfektion zu rechnen. Die Inkubationszeit verläuft jedoch aufgrund des Temperaturrückgangs voraussichtlich etwas langsamer ab. Aus Peronospra-Sicht ist im Laufe der nächsten Woche eine erste Behandlung mit einem Kontaktmittel einzuplanen. Dort wo viel Blattmasse vorhanden ist und die Niederschläge sehr kräftig fallen, kann allerdings aufgrund der zurückliegenden nassen Bedingungen die Bodeninfektion möglicherweise etwas stärker ausfallen. In der Vergangenheit konnte auf die Bekämpfung der Primärinfektion verzichtet werden. Bei Behandlungen noch vor Niederschlägen erfolgt auch ein erster Schutz gegen die Schwarzfleckenkrankheit. Aufgrund der überwiegend noch geringen Blattmasse kann auf den Einsatz von Veriphos als Zuwachsschutz verzichtet werden.


Oidium:
Vor allem letztjährige Oidium- Befallsflächen sollten beobachtet werden und es wird gebeten, auftretende Zeigertriebe der Beratung zu melden. Die gemeldeten Wetterbedingungen lassen das Infektionsrisiko zwar etwas zurückgehen, jedoch sollten gefährdete Sorten (insbesondere Trollinger) und Lagen spätestens wenn die Gescheine sichtbar sind (im 3-6-Blattstadium) einen ersten Schutz gegen den Echten Mehltau erhalten. Bei Sondermaßnahmen befallsgefährdeter Sorten/ Lagen noch vor Pfingsten, genügt der Einsatz von Netzschwefel (je nach Produkt 3,6kg/ha bis 5 kg/ha). Bei geplanten Behandlungen in der Woche nach Pfingsten wird der Einsatz eines organischen Mehltaumittels (z.B. Dynali, Talendo, Vivando) empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass der Spritzabstand im Vergleich zum Netzschwefel verlängert werden kann.


Schadmilben:
Schadbilder der Pockenmilbe sind teilweise zu finden. Die Schadschwelle für einen bekämpfungswürdigen Befall liegt hier sehr hoch. Zur Befallsreduzierung bei stark betroffenen Flächen sollten diese im kommenden Frühjahr zur Austriebsbehandlung vorgemerkt werden. Kräuselmilbensymptome sind nicht so häufig zu beobachten. Beim Einsatz von Netzschwefel kann die Aktivität der Milben etwas gehemmt werden. In der Regel „verwachsen“ sich die Symptome mit zunehmendem Rebwachstum. Grundsätzlich sollte auf eine raubmilbenschonende Spritzfolge geachtet werden.


Sonstiges und Mittelmenge:

  • Der beste Erfolg beim Abbrennen von Stocktrieben mit Shark oder Quickdown (Sortenbeschränkung beachten) ist bei einer Trieblänge von durchschnittlich 10- 15 cm zu erwarten. Auf abdriftarme Düsen und Wind achten.
  • Beim Einsatz von Herbiziden mit systemischer Wirkung müssen eventuelle Stockaustriebe mindestens 2-3 Tage vor der Anwendung ausgebrochen worden sein, damit die Wundstelle eintrocknen kann. Eine Behandlung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen (z.B. Wegränder oder Böschungen) ist nicht zulässig.
  • Die Auszahlung der Umstrukturierungsgelder muss bis spätestens 17.Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (FIONA) erfolgen. Rechnungen für Tropfschläuche und Reben, sowie die Pflanzgenehmigungen der Regierungspräsidien (Umwandlung, Wiederbepflanzung) sofern beantragt, müssen nach Abschluss der Maßnahme aber spätestens bis zum 15.07.2016 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht werden.
  • Für die erste Behandlung ist momentan die 1-fache Basisaufwandmenge ausreichend.

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

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