Rebschutzhinweis Nr. 5 – Weinbauberatung Bad Mergentheim
Die teils frühsommerlichen Temperaturen in den vergangenen Tagen haben das Wachstum der Reben angeregt. Meist ist in frostfreien Lagen das 3 bis 5-Blattstadium erreicht. In den stark geschädigten Rebflächen haben einzelne Hauptaugen den Frost unbeschadet überstanden und deren Triebentwicklung bewegt sich dort ähnlich wie in den unbeschadeten Anlagen. Die nachtreibenden Beiaugen befinden sich dagegen erst im fortgeschrittenen Wollestadium oder in der Aufbruchsphase.
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Die Wetterprognose für das Pfingstwochenende lässt eine Verlangsamung des Zuwachses erwarten, geprägt durch den Wolken-Sonne-Regenmix mit einer deutlichen Abkühlung ab Samstag. Frühestens Ende kommender Woche ist wieder mit einer leichten Erwärmung zu rechnen. Pünktlich zu den Eisheiligen gehen die Nachttemperaturen über das Pfingstwochenende empfindlich nach unten, dies könnte in ungünstigen Lagen und bei Junganlagen mit bodennahen Austrieben nochmals Frostgefahr mit sich bringen. In Hangfußlagen und bekannten Frostsenken sollten die Frostruten daher noch stehen bleiben und auch Ausbrechmaßnahmen sollten zurück gestellt werden.
Frostschäden / Niederziehen der Frostruten
Beachten Sie beim Biegen der Frostruten das tatsächliche Ausmaß der Frostschäden. Behalten Sie immer die vor dem Frostereignis angeschnittene Augenzahl im Hinterkopf. Auch nach dem evtl. Anbinden der Frostrute und den folgenden Ausbrecharbeiten sollte die ursprüngliche Augenzahl nicht wesentlich überschritten werden. Bei übertriebenem Niederziehen der Frostruten ist es kaum möglich, die Triebzahl korrekt einzustellen. Natürlich ist der innerbetriebliche Ausgleich von stärker geschädigten Flächen immer zu beachten.
Die Frostschäden in betroffenen Anlagen stellen sich sehr unterschiedlich dar, aus diesem Grund empfiehlt sich in den Anlagen bzw. Teilbereichen eine individuelle Vorgehensweise:
- In leicht geschädigten Anlagen sind einzelne erfrorene Hauptaugen durch das fortschreitende Wachstum nur noch schwer zu erkennen. In solchen Anlagen reicht es in aller Regel aus, durch die anstehenden Ausbrechmaßnahmen die Augenzahl einzustellen. Ein Niederziehen der Frostrute ist hier nicht erforderlich.
- In vielen Fällen ist eine stärkere Schädigung an der Bogrebe im Vergleich zur Frostrute festzustellen. Hier kann ein Austausch der Ruten erfolgen, die seither angebundene Rute wird auf einen Zapfen zurückgeschnitten. Alternativ wird bei stärkerer Schädigung oder bei größeren Stockabständen („Luft“ im Drahtrahmen) zusätzlich ein Teil der Frostrute niedergezogen.
- Nur in stark geschädigten Anlagen, in denen die Hoffnung auf dem Beiaugenaustrieb und dessen Fruchtbarkeit ruht, sollte die Frostrute komplett angebunden werden. In diesen Anlagen ist dann vor dem Ausbrechen eine genaue Beurteilung des Gescheinsansatzes notwendig.
Peronospora / Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis)
Seit wenigen Tagen ist die Keimbereitschaft der Wintersporen und somit ein potentielles Infektionsrisiko durch Peronospora gegeben. Sofern die prognostizierten Niederschläge in den kommenden Tagen zutreffen, kann die Primärinfektion (Bodeninfektion) stattfinden.
In den vergangenen Jahren war es nicht nötig, die Primärinfektionen direkt zu bekämpfen. Bei kurzfristigen Behandlungen noch vor den Niederschlägen gegen die Schwarzfleckenkrankheit wird zusätzlich auch die Primärinfektion abgedeckt.
Je nach Temperaturentwicklung in der kommenden Woche wird dann die Länge der Inkubationszeit bestimmt. Aus heutiger Sicht ist gegen Ende der nächsten Woche allgemein eine erste Behandlung mit einem Kontaktmittel gegen Peronospora einzuplanen. Ab diesem Zeitpunkt werden Infektionen durch die Schwarzfleckenkrankheit miterfasst.
Oidium
Vor allem letztjährige Oidium-Befallsflächen sollten beobachtet werden und es wird gebeten, auftretende Zeigertriebe der Beratung zu melden. Die gemeldeten Wetterbedingungen lassen das Infektionsrisiko zwar etwas zurückgehen, jedoch sollten gefährdete Sorten (insbesondere Trollinger) und Lagen spätestens wenn die Gescheine sichtbar sind (im 3-6-Blattstadium) einen ersten Schutz gegen den Echten Mehltau erhalten. Bei Sondermaßnahmen befallsgefährdeter Sorten/ Lagen genügt der Einsatz von Netzschwefel (je nach Produkt 3,6kg/ha bis 5 kg/ha).
In den meisten Fällen reicht jedoch eine erste Behandlung zusammen mit der anstehenden Peronospora-Behandlung in der kommenden Woche aus.
Kräuselmilben / Pockenmilben
Besonders im Kochertal sind stärkere Befallssymptome durch Kräuselmilben (kleine, runzelige, löffelförmige nach oben gerichtete Blättchen) zu finden. Meist sind Junganlagen mit schlechtem Raubmilbenbesatz betroffen, aber auch in älteren Ertragsanlagen zeigen sich teilweise stärkere Symptome.
ACHTUNG: Auch in frostgeschädigten Anlagen zeigen teilgeschädigte Triebe oft einen Wuchs der an Kräuselmilbenbefall erinnert. Dies ist auf die tiefen Temperaturen zurückzuführen. In diesen Fällen ist keine Behandlung notwendig.
Vor allem in Rieslinganlagen zeigen sich vermehrt auch die bekannten Symptome der Pockenmilben. Hier ist allerdings die Schadschwelle sehr hoch anzusetzen. Entsprechend stark befallene Anlagen sind für eine Austriebsspritzung im kommenden Frühjahr vorzumerken.
Bei einer Oidiumbehandlung mit einem Netzschwefelpräparat (z.B. Stulln 5kg/ha) kann die Hemmwirkung auf die Schadmilben ausgenutzt werden. Allerdings ist hier auf entsprechend warme Temperaturen beim Einsatz zu achten. Auch eine Ansiedlung von Raubmilben aus Spenderanlagen (über Frostruten oder Ausbrechlaub) kann zielführend sein.
Weinbauliche Arbeiten
In frostfreien Anlagen kann die nun einsetzende Verlangsamung des Wachstums optimal für die Ausbrecharbeiten genutzt werden. Mit zunehmender Trieblänge steigt auch der Arbeitsaufwand. Doppeltriebe und überschüssige Triebe an Bogen und Kopfbereich sind zur Entlastung und Lockerung zu entfernen.
Stockaustriebe können ebenfalls entfernt werden. Wer den Einsatz der Präparate „Shark“ oder „Quickdown“ zum „chemischen Ausbrechen“ plant, sollte bei guter Benetzung auf die Länge der Stocktriebe (max. 10-15 cm) und die genehmigten Rebsorten achten. Benutzen sie wegen der hohen Gefahr einer Abdrift sowohl abdriftarme Düsen als auch einen Spritzschirm. Beachten Sie beim Ausbringen den Wind und die Thermik.
Wildschäden
Mit zunehmendem Grün steigt die Gefährdung durch Wildfrass. In Junganlagen und Problemlagen kann zur Vorbeugung gegen Wildverbiss Aminosol 2 L/ha (2-3 Tage vorher mit 2 L Wasser ansetzen, Kulturen werden von Haarwild gemieden) zur Spritzbrühe zugegeben werden. Auch das Aufhängen getränkter Tücher mit Vergrämungsmittel kann zum jetzigen Zeitpunkt zur Vermeidung von Wildverbiss sinnvoll und notwendig sein.
Bei wirtschaftlich relevanten Wildschäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss allerdings unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Gemeinsamer Antrag 2016
Achten Sie auf die fristgerechte Abgabe des „Gemeinsamen Antrages 2016“. Bedingt durch die Pfingstfeiertage gilt in diesem Jahr der 17. Mai als letzter Termin zur regulären Abgabe.
Umstrukturierung
Nach Pflanzung bzw. Verlegung der Tropfschläuche sollten die Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen umgehend beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden, spätestens aber am 15. Juli als Ausschlussfrist. Die Schläuche müssen im Weinberg befestigt oder verankert werden. Die erforderliche Drahtrahmenerstellung bis zum 15. Juli ist notwendig bei allen Grundstücken mit der Kennzeichnungsnummer 3370. Dies können Sie dem Infoschreiben zu ihren Antragsdaten entnehmen.
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