Förderung im Weinbau: Investive Förderung, Weinbau Teil B (WBB)
- Veröffentlicht am
Alle Zahlungsanträge, die bis Anfang Juli 2016 bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vollständig vorgelegt werden, können noch im Oktober/November abgerechnet werden, sofern keine Beanstandungen festgestellt werden. Später eingehende Zahlungsanträge können voraussichtlich erst 2017 abgerechnet werden. Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Fall eine Abrechnung bis zum o.g. Termin möglich ist, und reichen Sie den Zahlungsantrag ein.
Fragen beantworten:
Alina Lehmen LWG, 0931/9801-216, Mail: alina.lehmen@lwg.bayern.de
Peter Schwingenschlögl, 0931/9801-553 Mail: peter.schwingenschloegl@lwg.bayern.de
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.