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USA: Nach der Ausbildung ins Ausland

Wer im nächsten Jahr den „American Way of Life“ vor Ort erleben will, sollte jetzt nicht lange zögern: Noch bis zum 16. September 2016 können die  Bewerbungsunterlagen für den im August  2017 startenden Austausch angefordert werden. 

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Seit mehr als 33 Jahren bieten der Deutsche Bundestag und der Amerikanische Kongress mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm (PPP) die ideale Kombination aus Collegebesuch und berufsbezogenem Praktikum. Der einjährige USA-Aufenthalt erhöht die Chancen von jungen Berufstätigen, ihre Zukunfts- und Karriereaussichten zu verbessern. Als „Junior-Botschafter“ ihres Landes lernen sie die historischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten kennen und  tragen so zur Verbesserung der transatlantischen Beziehungen bei.


Abgeordnete des Bundestages und Mitglieder des Amerikanischen Kongresses übernehmen für die Dauer des Aufenthaltes die Patenschaft für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist für die Durchführung des PPP für junge Berufstätige zuständig.
Die Kosten für die Vor- und Nachbereitung, den College-Besuch, die Unterbringung in Gastfamilien sowie die Reise- und Versicherungskosten werden durch die Stipendien des Bundestages und Kongresses gedeckt.


Auszubildende und junge Berufstätige, die sich für das Programm bewerben, sollten nach dem 31. Juli 1992 geboren sein, über einige Jahre Englischunterricht sowie eine bei der Ausreise abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. 


Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Tel. 0228 / 4460-1272 oder -1339
E-Mail: usappp@giz.de
www.giz.de/usappp

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